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Ringen um das deutsche Grundgesetz: Bayern droht mit Ablehnung | #TagderArchive

Lehnt der Bayerische Landtag das deutsche Grundgesetz ab? Die Gefahr ist real, da die christsozialen Abgeordneten die bayerische Eigenständigkeit durch dieses bedroht sehen. Heftig ringen sie um einen Kompromiss, der alle Seiten zufriedenstellen sollte. Dabei offenbaren Archivalien ein Kuriosum rund um die Haltung Konrad Adenauers innerhalb dieses Konfliktes. Was das konkret ist, das erfahren Sie von Patrick Rieblinger vom Archiv des Bayerischen Landtags – ein Beitrag zum BlogSlam #TagderArchive.

Voraussetzungen für die Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes

Oft sieht man einem Dokument seine Bedeutung schon von außen an. So ist das Original (die Urschrift) des deutschen Grundgesetzes auf wertvollem Büttenpapier festgehalten. Noch heute wird dieses prächtige Exemplar verwendet, um Bundeskanzler und Bundespräsidenten zu vereidigen. Schon beim ersten Betrachten merkt jeder, dass hier etwas Wichtiges vorliegt. So war es 1949 auch beabsichtigt, als man die neue Verfassung unterschrieb. Für diesen feierlichen Anlass hatte man trotz der Not, die nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte, die Kosten für das wertvolle Material nicht gespart.

Bevor das Grundgesetz in Kraft treten konnte, mussten zwei Drittel der damals elf westdeutschen Länder zustimmen. Bei den Landtagen von zehn Bundesländern konnte man sich ihrer Zustimmung von Anfang an sicher sein. Nur in Bayern war fraglich, ob der Landtag der neuen deutschen Verfassung zustimmen würde.

Zwischen dem Parlamentarischen Rat in Bonn und dem Landtag in München wurden in den entscheidenden Tagen im Mai 1949 einige Schreiben ausgetauscht. Diese vergilbten Papiere sind bei weitem nicht so prächtig wie die Ausgabe des Grundgesetzes, sondern wirken ganz im Gegenteil eher unscheinbar. Trotzdem sind sie historisch wertvoll, schließlich kann man hier quasi „live“ erleben, was damals passiert ist.

Nachmittags um fünf Uhr am 19. Mai 1949 notierte ein Beamter des Landtags maschinenschriftlich, dass der Generalsekretär des Parlamentarischen Rates Kajus Köster angerufen hatte. Die Gesprächsnotiz ist nachfolgend zu sehen

Bild eines Telegramms: Der Parlamentarische Rat in Bonn bittet, dass ihm das Ergebnis möglichst schnell mitgeteilt wird. Grundgesetz Bayerischer Landtag#TagderArchive
Der Parlamentarische Rat in Bonn bittet, dass ihm das Ergebnis möglichst schnell mitgeteilt wird. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Grundgesetz #TagderArchive

Abstimmung im Bayerischen Landtag zum Grundgesetz: Eigenständigkeit bedroht

Die Schreiben gingen auf Kösters Einlass zurück. Er wollte nämlich so schnell wie möglich informiert werden, wie die Abstimmung im Landtag über das Grundgesetz ausgehen würde. Zu dem Zeitpunkt lief die Debatte schon acht Stunden lang. Die Abgeordneten debattierten sehr hitzig über das Für und Wider des Entwurfs des Grundgesetzes. Die CSU, die im ersten Nachkriegslandtag die absolute Mehrheit hatte, war mit der ausgearbeiteten Verfassung unzufrieden.

In den Augen der christsozialen Abgeordneten war für die Bundesländer und damit auch für den Freistaat Bayern zu wenig Eigenständigkeit vorgesehen, dafür erhielt der Bund zu große Kompetenzen. Die neugegründete Bayernpartei trieb die CSU zusätzlich vor sich her. Sie war zwar im Landtag noch nicht vertreten, hatte in Altbayern aber großen Zulauf und bedrohte so die Machtbasis der CSU. Um dieser Konkurrenz keine Angriffsfläche zu bieten, wollte sich die CSU als eifrige Verteidigerin einer bayerischen Eigenständigkeit präsentieren. Im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz erarbeitet hatte, stimmten deswegen bei der entscheidenden Abstimmung am 8. Mai 1949 schon sechs der acht CSU-Delegierten gegen den Entwurf. Auch die populistische WAV (= Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung) war gegen die Annahme des Grundgesetzes, während SPD und FDP es befürworteten.

Es war also zu erwarten, dass der Landtag das Grundgesetz ablehnen würde. Das hätte die Staatsregierung um Ministerpräsident Hans Ehard (CSU) in eine sehr schwierige Lage gebracht. Es war abzusehen, dass alle anderen westdeutschen Landtage dem Grundgesetz zustimmen würden. Außerdem hatten die Westallierten bereits die neue deutsche Verfassung genehmigt. Sie besaßen weiterhin das letzte Wort. Ein bayerischer Sonderweg hätte also große Risiken mit sich gebracht.

Um den Freistaat vor der politischen Isolation zu bewahren, wurden als Kompromiss zwei Anträge eingebracht:

  1. im ersten ging es um die bayerische Zustimmung zum Grundgesetz. Bei diesem empfahl die Staatsregierung, mit „Nein“ zu stimmen.
  2. Der zweite Antrag schlug vor, das Grundgesetz dann als rechtsverbindlich für Bayern anzuerkennen, wenn mindestens zwei Drittel der Länder ihre Zustimmung erteilen.

Als der Bayerische Landtag beide Anträge debattierte, war aber bereits klar, dass diese Hürde sicher erreicht werden würde.

Die Abstimmung über beide Anträge ging aus, wie die Staatsregierung sich das erhofft hatte. Die Ergebnisse erhielt der Generalsekretär des Parlamentarischen Rates Köster mittels Blitztelegram direkt nach dem Ende der Abstimmung, obwohl dieser um eine telefonische Mitteilung gebeten hatte. Der Entwurf, den Landtagspräsident Horlacher mit Bleistift unterzeichnete, ist nachfolgend zu sehen:

Landtagspräsident Horlacher übermittelt das Abstimmungsergebnis. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Grundgesetz #TagderArchive
Landtagspräsident Horlacher übermittelt das Abstimmungsergebnis. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Grundgesetz #TagderArchive

Bei beiden Abstimmungen hatte sich die CSU-Fraktion so verhalten, wie es sich ihr Ministerpräsident gewünscht hatte. Wie eilig die Sache war, kann man schon daran erkennen, dass man das Ergebnis der ersten Zählung übermittelt hat. Da bei einer Kontrolle der Zahlen eine Abweichung festgestellt wurde, musste man noch eine Berichtigung durchgeben. Durch dieses Telegramm erfuhr der Parlamentarische Rat also, dass der Landtag das Grundgesetz zwar abgelehnt hatte, seine Verbindlichkeit aber dennoch akzeptieren würde. Der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stand also nichts mehr im Weg.

Dass die Nachricht in Bonn auch angekommen war, bestätigte am Nachmittag des 20. Mai 1949 ein Telegramm, das von dort kam.

Bild eines Telegramms: Der künftige Bundeskanzler Adenauer bedankt sich. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Bayerischer Landtag Grundgesetz #TagderArchive
Der künftige Bundeskanzler Adenauer bedankt sich. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Grundgesetz #TagderArchive

Interessant ist, wer dieses Telegramm unterschrieben hat. Anders als bei der Frage nach dem Abstimmungsergebnis war das nämlich nicht der Generalsekretär Köster, sondern der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer persönlich. Möglicherweise wollte er damit signalisieren, wie wichtig ihm dieses Ergebnis war, vielleicht wollte er auf das Telegramm, das ja von Landtagspräsident Horlacher unterschrieben war, gleichrangig reagieren.

Kuriosum – Konrad Adenauers Kalkül

Ein Kuriosum bilden die beiden anderen hier gezeigten Schriftstücke. Mit einem Fernschreiben lädt Adenauer Präsident Horlacher zur feierlichen Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai in Bonn ein.

Bild eines Telegramms: Die voreilige Einladung Adenauers zur Unterzeichnung des Grundgesetzes. Bayerischer Landtag #TagderArchive
Die voreilige Einladung Adenauers zur Unterzeichnung des Grundgesetzes. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470)

Die Zusage von Horlacher wurde auf der Rückseite mit Bleistift notiert und vermutlich per Telefon durchgegeben

Bild eines Telegramms: Die Zusage zur Veranstaltung in Bonn ist mit Bleistift verfasst. Grundgesetz Bayerischer Landtag #TagderArchive
Die Zusage zur Veranstaltung in Bonn ist mit Bleistift verfasst. (ArchivBayLT Drucksache 1/2470) Grundgesetz #TagderArchive

Soweit ist das noch nicht bemerkenswert. Erstaunlich ist aber das Datum der Einladung: Adenauer versendete diese schon am 18. Mai, also zwei Tage bevor der Bayerische Landtag zu seiner Abstimmung zusammenkam. Adenauer war sich also zu diesem Zeitpunkt schon so sicher über das Zustandekommen des Grundgesetzes, dass er bereits die Feierlichkeiten geplant hat. Die Ereignisse in München sollten ihm da nachträglich recht geben. Die Zeremonie in Bonn konnte stattfinden und Landtagspräsident Horlacher konnte ebenso wie Ministerpräsident Ehard daran teilnehmen.

Autor: Patrick Rieblinger B.A.


Patrick Rieblinger hat von 2009 bis 2012 an der Universität Passau Staatswissenschaften studiert und den Abschluss eines B.A. erlangt. Im Anschluss absolvierte er an der Hochschule für den öffentlichen Dienst- Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen in München die Ausbildung als Beamten der dritten Qualifikationsebene. Von 2015 bis 2020 war er als Sachbearbeiter im Staatsarchiv Augsburg tätig und ist seither Beamter beim Landtagsamt in München.

Archiv des Bayerischen Landtags
archiv@bayern.landtag.de

https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/landtagsarchiv/

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Mit diesem Account posten wir Artikel von Autorinnen und Autoren, die keinen eigenen Account auf dem Amuc-Blog haben.

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amuc Redaktion (20. März 2022). Ringen um das deutsche Grundgesetz: Bayern droht mit Ablehnung | #TagderArchive. Archive in München. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/b4s1


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