Debatte über die Ostverträge – 16-stündige Redeschlacht im Bayerischen Landtag | #TagDerArchive
Was hat es mit dem „Wandel durch Annäherung“ auf sich? Warum drohen CSU/CDU die Ratifizierung der Ostverträge zu blockieren? Und weshalb wird der CDU ein „Umfallen“ nachgesagt? Die Ostverträge führten zu hitzigen Debatten mit Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Darauf geht Dr. Renate Höpfinger vom Archiv für Christlich-Soziale Politik in ihrem Beitrag zum BlogSlam #TagDerArchive ein.
Umstrittene Ratifizierung der Ostverträge
Die von der sozialliberalen Koalition unter der Führung von Bundeskanzler Willy Brandt eingeleitete Ostpolitik polarisierte die Öffentlichkeit. Das führte zu heftigen Debatten und Auseinandersetzungen in den deutschen Parlamenten. „Wandel durch Annäherung“ war das Schlagwort, unter dem die starre Blockkonfrontation zwischen Ost und West aufgebrochen werden sollte.
Die 1970 abgeschlossenen Verträge von Moskau (12.8.1970) und Warschau (7.12.1970) garantierten Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der in Folge des Zweiten Weltkriegs entstandenen Grenzen. Die deutsche Ostpolitik fügte sich dabei in die von den USA vorangetriebene und den westlichen Verbündeten unterstützte Politik der Ost-West-Entspannung ein. Sie führte jedoch innenpolitisch zu heftigen Auseinandersetzungen mit der CDU/CSU-Opposition. Diese lehnte die Verträge wegen der Missachtung deutscher Interessen ab. Tatsächlich war die Haltung zu den Ostverträgen auch innerhalb der Union nicht einheitlich. Besonders die CSU sah sich als Speerspitze. Sie wollte die CDU zu einer eindeutigen Ablehnung bewegen.
Bereits am 21. Dezember 1971 hatte die Bayerische Staatsregierung in einem Beschluss ihre Bedenken gegenüber dem Vertragswerk geäußert. Sie sah in der Festlegung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens eine Abtrennung deutscher Staatsgebiete. Diese sei nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich. Mit den Verträgen sei der Beitritt der ehemals deutschen Ostgebiete zum Grundgesetz ausgeschlossen. Deshalb verstießen diese sowohl gegen den Artikel 23 wie gegen das Wiedervereinigungsgebot der Präambel des Grundgesetzes.
Als im Februar und März 1972 ihre Ratifizierung im Bundestag und im Bundesrat anstand, befasste sich der Bayerische Landtag in einer denkwürdigen, 16 Stunden dauernden Debatte mit dieser die gesamte Öffentlichkeit beherrschenden Frage der Außenpolitik.
16-stündige Debatte im Bayerischen Landtag
Am 25./26. Januar 1972 beschäftigte sich der Bayerische Landtag mit dieser außenpolitischen Frage, die nach Auffassung der Landtagsopposition außerhalb der Kompetenzen eines Landesparlaments lag. Die CSU-Politiker begründeten dieses Novum, ein bundespolitisches Thema im Landesparlament zu diskutieren, mit der durch die Verträge entstandenen außergewöhnlichen Sachlage, die gewissermaßen einer Notlage gleichkomme.
Eine Interpellation[1] der CSU-Landtagsfraktion forderte die Bayerische Staatsregierung dazu auf, ihre Haltung im Hinblick
- auf verfassungsrechtliche Fragen und
- auf die politische Beurteilung der Verträge zu erläutern.
Damit sollte noch vor der ersten Behandlung der Verträge von Moskau und Warschau im Bundestag die ablehnende Haltung der CSU gegenüber dem Vertragswerk unterstrichen werden.
Vor allem der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß sah darin Versuche der Bundesregierung, die Bundesrepublik aus dem westlichen Bündnis zu lösen und damit Tatsachen zu schaffen, die letztlich den Weg zu einer neutralen gesamtdeutschen Konföderation ebneten. Mit dem von ihm geprägten Ausspruch:
Wir Bayern dürfen uns nicht scheuen, die letzten Preußen zu sein, wenn die Historie es erfordert[2]
Franz Josef Strauß
brachte er seine Vorbehalte auf eine medienwirksame, griffige Formel. Im Gegensatz dazu verfolgte Ministerpräsident Alfons Goppel eine verbindlichere Strategie. In seiner Antwort signalisierte er Bereitschaft, die von der CSU-Landtagsfraktion geäußerten Bedenken auch im Bundesrat vorzubringen, ließ sich aber nicht auf eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Freistaat festlegen.
Weitere Debatten in anderen Landesparlamenten
Auch andere Landesparlamente mit CDU-geführten Landesregierungen debattierten diese Fragen. In Mainz brachte der Rheinland-Pfälzische Ministerpräsident Helmut Kohl in einer dreistündigen Debatte die Bedenken der Union ein, im Saarland Franz-Josef Röder. Zu einer zwölfstündigen Sitzung kam es unter Hans Filbinger in Stuttgart, wo die große Koalition aus CDU und SPD an dieser Frage auseinanderzubrechen drohte.
Die Ostverträge werden ratifiziert
Trotz aller Bedenken verabschiedete der Bundesrat am 9. Februar 1972 auch mit den Stimmen der unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in einfacher Mehrheit eine zwölf Punkte umfassende Entschließung zu den Ostverträgen. Die parallel dazu geführten Beratungen im Bundestag mündeten ebenfalls in eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen des Bundestages. Sie schloss die Vorwegnahme eines Friedensvertrages durch die Ostverträge aus.
Der Kompromiss in Form der gemeinsamen Entschließung schrieb fest, dass
- das Kernstück der Ostverträge die Verpflichtung zum Gewaltverzicht sei,
- die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands einem Friedensvertrag vorbehalten bleibe und
- das politische Ziel die Wiedervereinigung bleibe.
Die UdSSR nahm die Entschließung entgegen, bestand jedoch auf der gegenteiligen Auslegung des Moskauer Vertrages. Demzufolge enthielt sich die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion bei der Schlussabstimmung am 17. Mai 1972 der Stimme. Damit waren jedoch die Verträge im Bundestag ratifiziert. Zwei Tage später stimmte auch der Bundesrat den beiden Verträgen zu, die von der Union regierten Länder enthielten sich auch hier der Stimme. Die Ostverträge traten zusammen mit dem Vier-Mächte-Abkommen über Berlin am 3. Juni 1972 in Kraft.
Die CSU und Franz Josef Strauß hatten vor allem wegen der Einheit der Unionsfraktion einer Enthaltung bei der Abstimmung zugestimmt. Sie interpretierten die Haltung der CDU zu den Ostverträgen jedoch als ein „Umfallen“. Zudem machte die von den im Bundestag vertretenden Fraktionen gefasste gemeinsame Entschließung zu den Verträgen eine Klage gegen die Ostverträge vor dem Bundesverfassungsgericht praktisch unmöglich. Die lavierende Haltung der CDU, die schließlich zu der Stimmenthaltung der Unionsfraktion führte, war dann auch aus Sicht der CSU einer der Gründe für den Misserfolg der Unionsparteien bei der Bundestagswahl am 19. November 1972.
Gang nach Karlsruhe
Für die Verträge von Moskau und Warschau war mit der gemeinsamen Entschließung eine parlamentarische Klärung erfolgt. Diese kam so für das dritte Vertragswerk, den Grundlagenvertrag mit der DDR vom 21. Dezember 1972, nicht zustande. Nach der Auffassung von Franz Josef Strauß stand der Vertrag im Widerspruch zu den auf staatliche Einheit ausgerichteten deutschlandrechtlichen und deutschlandpolitischen Aussagen des Grundgesetzes. Deswegen bestand er weiterhin auf einer verfassungsrechtlichen Klärung.
Nach heftigem innerparteilichen Ringen gelang es ihm, die Bayerische Staatsregierung unter Leitung von Alfons Goppel doch noch zu der bereits im Januar für die beiden Verträge von Moskau und Warschau geforderten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu bewegen. In seinem Urteil vom 31. Juli 1973 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags. Zugleich bekräftigte es die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland.
Ablehnung des Prager Vertrages 1974
Verstärkt wurde die ablehnende Haltung der CSU gegenüber den Ostverträgen noch durch ihre Rolle als Fürsprecherin der Vertriebenen. Allen voran vertrat die CSU die Interessen der Sudetendeutschen, weshalb sie den deutsch-tschechischen Gesprächen besonders skeptisch gegenüberstand. Die im Oktober 1970 begonnenen und 1973 wiederaufgenommenen Verhandlungen mündeten in den Prager Vertrag, das vierte Vertragswerk in dieser Reihe.
Am 11. Dezember 1973 wurde der Vertrag, begleitet von heftiger Kritik an seiner Mehrdeutigkeit, unterzeichnet. Bei der Ratifizierung im Bundestag lehnte dann auf Betreiben der CSU die Gesamtfraktion der CDU/CSU, diesmal einhellig und geschlossen, den Prager Vertrag am 19./20. Juni 1974 ab.
Das Archiv für Christlich-Soziale Politik verwahrt in einer Vielzahl von Beständen einschlägige Materialien und Unterlagen der CSU zur Deutschland- und Ostpolitik in dieser Phase. Von zentraler Bedeutung sind hierfür die Überlieferungen der CSU-Landtagsfraktion, der CSU-Landesleitung, der CSU-Landesgruppe sowie die Nachlässe von Franz Josef Strauß oder Richard Jaeger. Von besonderem Reiz ist eine weitere aussagekräftige Quelle, die Zeichnungen des Karikaturisten Herbert Kolfhaus (1916 -1987). Er hat allein die Deutschland- und Ostpolitik zwischen 1970 und 1974 in rund 140 Karikaturen kommentiert.
Weitere Angaben zu Kolfhaus unter https://www.hss.de/archiv/sammlungen/karikaturen/.
Autorin: Dr. Renate Höpfinger
Literatur:
- Die Stenographischen Berichte der Landtagssitzung vom 25./26. Januar 1972
- Gerhard Hopp: Machtfaktor ohne Machtbasis? Die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die CSU, Wiesbaden 2010, S.207-248.
- Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag. Eine Chronik, Bamberg 1991, S.192ff.
- Stephan Oetzinger: Die Deutschlandpolitik der CSU. Vom Beginn der sozial-liberalen Koalition 1969 bis zum Ende der Zusammenarbeit mit der DSU 1993, Diss. Universität Regensburg 2016, S. 23-55. Abrufbar als pdf
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/ostvertraege-200102
- https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/neue-ostpolitik/reaktionen.html
- https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/k/k1972k/kap1_1/para2_2.html
Dr. Renate Höpfinger, Leiterin des Archivs für Christlich-Soziale Politik und der Politisch-historischen Fachbibliothek der Hanns-Seidel-Stiftung; Stv. Leiterin der Akademie für Politik und Zeitgeschehen.
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Archiv für Christlich-Soziale Politik
Lazarettstraße 33
80636 München
Tel.: 089 1258-0
Fax: 089 1258-469
Mail: archiv(at)hss.de
Web: https://www.hss.de/archiv/
[1] Interpellation = förmliche parlamentarische Anfrage an die Regierung
[2] Diesen erstmals im Zusammenhang mit der deutschen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition gebrauchten Ausspruch verwendete Franz Josef Strauß mehrmals. Zitiert in der Sitzung des Bayerischen Landtags vom 26.1.1972, Stenographischer Bericht 7/31, S.1562f.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
amuc Redaktion (22. März 2022). Debatte über die Ostverträge – 16-stündige Redeschlacht im Bayerischen Landtag | #TagDerArchive. Archive in München. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/b4s5