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Kleine Ausstellung zum § 218 StGB im IfZ-Archiv

Foto: IfZ-Archiv/Alexander Markus Klotz. Alle Rechte vorbehalten.

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Vor 40 Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht die von der sozialliberalen Regierung eingeführte Reform des § 218, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen erlaubte. Zu diesem Anlass hat das Institut für Zeitgeschichte in München eine kleine Ausstellung im hauseigenen Foyer eröffnet. Zu sehen sind eine historische Materialschau und Forschungsliteratur aus den Beständen des Archivs und der Bibliothek.

Am 25. Februar 1975 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die im Vorjahr auf den Weg gebrachte und politisch wie gesellschaftlich höchst umstrittene Reform des sogenannten „Abtreibungsparagrafen 218“ für verfassungswidrig. Die Fristenlösung, die von der sozialliberalen Regierung eingeführt worden war, hatte einen straffreien Schwangerschaftsabbruch erlaubt, sofern er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wurde. Die Entscheidung des obersten Gerichts befeuerte die Debatte um Für und Wider der legalisierten Abtreibung, die schon seit der Einführung des § 218 ins Strafgesetzbuch im Jahr 1871 geführt wurde. Die Neue Frauenbewegung in der Bundesrepublik trat verstärkt in die Öffentlichkeit und polarisierte mit ihrer Forderung nach erlaubter Abtreibung die Gesellschaft. Unter dem Motto „Mein Bauch gehört mir“ demonstrierten Frauen für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.

Auch nach der Wiedervereinigung gab es Reformversuche und Auseinandersetzungen um das Abtreibungsverbot. 1992 versuchte der Gesetzgeber erneut, eine Fristenregelung im § 218 zu verankern. Doch auch dieses Modell wurde in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt. Heute ist der Abbruch einer Schwangerschaft weiterhin verboten, bleibt jedoch seit 1995 nach eingehender und nachzuweisender Beratung der werdenden Mutter bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Vom Verbot ausgenommen sind zudem u.a. medizinisch indizierte Abtreibungen.

Das Archiv und die Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte zeigen ab sofort aus ihren Beständen eine historische Materialschau sowie Forschungsliteratur zur Entwicklung des §218 und Dokumente zur öffentlichen Auseinandersetzung um die Thematik. Im Foyer des IfZ in der Münchner Leonrodstraße ist eine sorgfältige Auswahl an Gesetzestexten, Flugschriften, Broschüren, Aufrufen, Zeitschriften, Büchern und Forschungsliteratur zu sehen. Die Exponate stammen weitgehend aus dem Sammlungsschwerpunkt „Neue Soziale Bewegungen“, unter dem das Archiv des Instituts für Zeitgeschichte in den vergangenen zehn Jahren eine bemerkenswerte Dokumentation der 1960er bis 1990er Jahre und der Münchner Frauenbewegung im Besonderen aufgebaut hat. Zu diesem Schwerpunkt nimmt das IfZ nach Prüfung gerne weitere Materialien und Selbstzeugnisse entgegen.

 Die Ausstellung ist bis 31. Juli immer montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr öffentlich zugänglich.

 Nach vorheriger Anmeldung können im Rahmen einer allgemeinen Archivführung auch kürzere Erläuterungen zur Ausstellung vereinbart werden. Ansprechpartnerin ist Ute Elbracht, Archivarin am Institut für Zeitgeschichte.

Esther-Julia Howell, IfZ-Archiv

Wissenschaftliche Archivarin und Historikerin. Kommissarische Leiterin des IfZ-Archivs.

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Esther-Julia Howell, IfZ-Archiv (27. Mai 2015). Kleine Ausstellung zum § 218 StGB im IfZ-Archiv. Archive in München. Abgerufen am 14. September 2024 von https://doi.org/10.58079/b4hu


Esther-Julia Howell, IfZ-Archiv

Wissenschaftliche Archivarin und Historikerin. Kommissarische Leiterin des IfZ-Archivs.

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