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Die Bauern und ihre Sklaven

Der zweite Teil unserer kleinen Serie führt uns in eine Zeit enormer gesellschaftlicher Umbrüche in ganz Bayern:

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, KL Fasz. 775, Nr. 31/1. 26. Mai 1803
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, KL Fasz. 775, Nr. 31/1
26. Mai 1804

Hier finden Sie eine Transkription des Briefes

Die Säkularisation, die rigorose Aufhebung der bayerischen Klöster zu Anfang des 19. Jahrhunderts, hat sich tief ins bayerische Geschichtsbewusstsein eingeschrieben, und wird bis heute sehr unterschiedlich bewertet: Dringend nötige Modernisierung für einen aufgeklärten, weltlichen Staat für die einen, kulturelle Zerstörung in einem tief katholisch geprägten Land für die anderen. Weniger präsent ist heute, dass sie auch ein sozialer Umbruch war, der das bisherige Zusammenleben in den ehemals klösterlichen Grundherrschaften, die alte Art des dörflichen Lebens und Wirtschaftens unter der vergleichsweise großzügigen Grundherrschaft der Prälaten zerstört hat. Ländliche Gemeinden mussten sich danach neu definieren und formieren, was soziale Konflikte aufbrechen ließ. Davon erzählt dieser Beschwerdebrief aus der Gemeinde Thierhaupten, wo das ehrwürdige Benediktinerkloster 1803 nach über tausend Jahren aufgehoben worden war.  Die niedrigste “Klasse” der Gemeindeeinwohner, die landlosen “Inwohner” beschwert sich bitter über die beiden oberen Klassen der Grundbesitzer. Diese “Klassen” sind hier natürlich noch keine gesellschaftlichen Gruppen im späteren marxistischen Sinn, sondern einfach drei nach ihren Besitzrechten abgeschichtete Bewohnergruppen. Der Brief erklärt es gut: Die Lebensgrundlage war bisher das Wohnrecht auf klostereigenem Grund, der Anbau des Nötigsten und die Versorgung mit Holz aus den Lechauen. Damit waren sie auch ohne eigenen Besitz Teil einer gemeindlichen Solidar- und Lastengemeinschaft. Doch nun gibt es keinen Klostergrund mehr, und was gemeinsam genutzt wurde – die Wirtschaftsgeschichte kennt diese Gemeinnutzungen als Allmenden –  wird unter staatlicher Oberaufsicht verteilt. Geht es nach den Gutsituierten, soll die neue Gemeinde eine der Besitzenden sein. Und die Besitzlosen? Ihnen droht mit dem wirtschaftlichen Ausschluss die soziale “Zernichtung”, ja sogar eine Form der Sklaverei. Denn eben das versucht der Beschwerdebrief in drastischer Sprache deutlich zu machen: Wenn die Teilhabe an einem Gemeinwesen nur noch über Besitz definiert wird, verlieren die Besitzlosen weit mehr als nur Brennholz. Auch wenn die antikisierende Menschenrechtsrhetorik der französischen Revolution als entferntes Echo durch diesen Beschwerdebrief klingt: Diese landlosen Kleinbauern sind keine Revolutionäre, sondern loyale Staatsuntertanen. Sie fordern ihr Recht auf dem vorgeschriebenen Weg über die Landesdirektion von Baiern, die oberste Verwaltungsbehörde der alten kurbayerischen Landesteile, Aufsichtsbehörde für das Landgericht in Rain, das vor Ort mit den Streitigkeiten betraut war. In der Tradition der untertänigen „Supplik“, des Bittschreibens, fehlt weder die Schlussformel „[wir] ersterben in tiefster Ehrfurcht“, noch die vorgeschriebene Stempelmarke zu drei Kreuzern, ohne die es von keiner amtlichen Stelle angenommen worden wäre.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
juholzapfl (24. Oktober 2022). Die Bauern und ihre Sklaven. Archive in München. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/b4su


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