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Der nackte Akt!

Die Beschwerdebriefe aus Münchner Archiven sind wieder da, und bringen ihre treuen Leserinnen und Leser nach einer gewissen Durstrecke ohne Proteste, Einreden und Beanstandungen nun wieder zurück zu einem der historischen Skandalanlässe schlechthin, zur Nacktheit im öffentlichen Raum: Ein anonymer Postkartenschreiber oder eine anonyme Postkartenschreiberin protestiert im Juni 1910 bei der Münchner Polizeidirektion gegen ein Werbeplakat für die Theaterrevue “Die Ehebrecherin”.

Staatsarchiv München, Polizeidirektion München 6647

Kgl. Polizeidirektion ! Wie konnte das Plakat “Die Ehebrecherin” die Zensur unbeanstandet passieren? Der nackte Akt! Es muß doch dasselbe das Sittengefühl unserer Jugend gröblich verletzen, aber auch jeder anständige Mensch, dem ein ehrbares Familienleben noch das geringste wert ist, wendet sich von einer solch widerlichen Reklame mit Abscheu ab, sie wirkt auf sein Innerstes ärgerniserregend. Man möchte sich vor seinen heranreifenden Kindern schämen! Die Blüten der Reklame in den letzten 20 Jahren haben so manches anstößige gezeitigt, allein eine solch gemeine Affiche steht bisher wohl einzig da! Ist der Polizeidirektion alle Anerkennung zu zollen, daß sie aus den Schaufenstern die Schundliteratur & -bilder beseitig hat, wird es ihr gewiß ein Leichtes sein, auch dieses öffentliche Ärgernis in form 100 facher Verbreitung zu beseitigen, anderenfalls müßte die anständige Presse damit beschäftigt werden, wie auch die Elternvereinigung. Ich persönlich gehöre nicht zu den Sittlichkeitsschnüfflern, lasse gerne der Kunst ein weites und auch freies Feld, allein was mal über die Grenzen eines Volkes geht, welches nicht im Sumpf untergehen will, ist zu verdammen!

1910 wollte die Schauspielerin Lotte Sarrow im Deutschen Theater ihr pantominisches Drama “Die Ehebrecherin” aufführen. Die kurze Protestnotiz macht sich, anders als der im letzten Beitrag gezeigte Brief, nicht die Mühe, zu erläutern und zu differenzieren, wie genau welche Art von Nacktheit im öffentlichen Raum Anstoß erregt. Sie stößt stattdessen ohne Umschweife auf die beiden Lebensbereiche vor, um die der moderne, bürgerliche Sitlichkeitsdiskurs eigentlich bis heute kreist: Die Jugend, als Gruppe und als moralisch fragile Phase des “Heranreifens”, und die Familie als sittlich integerer bürgerlicher Lebensrahmen. Beide sind von der unverblümten Darstellung der Nacktheit bedroht. Der Briefschreiber nimmt offensiv für sich in Anspruch, für “jeden anständigen Mensch[en]” zu sprechen, und schließt damit jeden Spielraum der Interpretation, der Meinung und der individuellen Empfindlichkeit von vornherein aus. Wo die “Grenzen”, der moralische Selbstschutz eines Volkes, liegen, bestimmt er (oder sie). Überraschend bei so viel moralischer Verdammung liest sich dann im Vermerk der Polizeidirektion die fast schon keusch-poetische Beschreibung dessen, was auf dem Plakat tatsächlich zu sehen war: “Das Bild zeigt einen Männer- und einen Damenkopf. In den Kopf des Mannes wühlen sich die Finger des Weibes und die Lippen derselben deuten auf einen Kuss hin, den sie dem Manne schenken will.”

Trotzdem war dem Protest letztlich Erfolg beschieden: Im Akt der Polizeidirektion findet sich zwar keine direkte Reaktion auf die Protestnotiz, wohl aber ein Weisungsschreiben der Regierung von Oberbayern als vorgesetzte Behörde, die konstatiert, dass das Plakat “zu erheblichen sittlichen Bedenken Anlass” gebe – offensichtlich war es nicht bei dem einen Protestbrief geblieben. Die Entscheidung der Polizei, das Plakat zu genehmigen, wird außer Kraft gesetzt und das Plakat umgehend entfernt.

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
juholzapfl (24. Juli 2023). Der nackte Akt! Archive in München. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/b4tb


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