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„… so muß ich hierzu leider nochmals auf den heutigen Antisemitismus hinweisen“

Beschwerdebrief eines Ingenieurs über einen Anwalt mit jüdischer Abstammung.
Beschwerdebrief eines Ingenieurs über einen Anwalt mit jüdischer Abstammung.

Wir hatten ja versprochen, nicht nur zu unterhalten, sondern auch in die dunkelsten Ecken der Beschwerdebriefgeschichte hineinzuleuchten. So schickten mich die Erkundung dieser Akte durch sämtliche Herausforderungen der Quelleninterpretation, da ist der ursprüngliche, hier abgebildete Beschwerdebrief: Ein Ingenieur Erich Tönjes beschwert sich 1935 – dessen jüdische Abstammung betonend – über den Anwalt Dr. Alfred Jacoby.
Dies führt unabdingbar in den Perspektivwechsel. Unmöglich hier launig über die Form der antisemitischen Beschwerde zu parlieren. Sofort die Fragen, wie wird mit einer solchen Beschwerde in dieser Zeit umgegangen?
Jacoby schrieb in einem seiner rechtfertigenden Briefe an die Anwaltskammer: “warum gerade über mich immer derartige Beschwerden einlaufen, so muß ich hierzu leider nochmals auf den heutigen Antisemitismus hinweisen, bezügl. dessen – jedenfalls Herr Tönjes – ja auch keinen Hehl macht.”
Die sehr ausführliche Art, in der Dr. Alfred Jacoby darüber hinaus antwortet, legt mir nahe, er ist dem Rechtfertigungsdruck wegen seiner jüdischen Abstammung ausgesetzt. Bis 1933 hatte die Religion in den meisten Kreisen keine große Rolle gespielt. Steht er mit dem Rücken zur Wand oder hofft er doch, dass der Spuk des Antisemitismus bald wieder vorüber sein wird, wenn die Regierung, wie so oft in den Jahren zuvor, wieder wechselt?
Eine kurze Recherche führt mich zum “Biographischen Gedenkbuch der Münchner Juden 1933-1945” – Kein Treffer: Vielleicht ist er doch gar nicht jüdisch. Aber, wenn, müsste er nicht versuchen sich anders zu verteidigen? Waren doch Mitte September 1935, also zweieinhalb Monate vor dem Eingang der Beschwerde über Dr. Alfred Jacoby bei der Anwaltskammer die Nürnberger Gesetze erlassen worden.
Das alles zeigt mir, wie sehr ich die Quelle aus meinem retrospektiven Blick wahrnehme. Mein Blick ist geprägt vom Wissen um die Ausgrenzung und Verfolgung sowie schließlich der systematischen Vernichtung der Juden im Holocaust.

In Reinhard Webers 2006 erschienen umfassenden Werk zu jüdischen Anwälten in Bayern nach 1933 dann das biographische Kurzportrait, das zu weiteren Quellen führt. Hier frappiert noch mehr die Erkenntnis aus der Akte zu ihm und seiner Frau beim Landesentschädigungsamt: Dr. Alfred Jacoby war bereits 1934 wegen der unerlaubten Beobachtung eines Prozesses gegen SA-Leute über drei Wochen vom 28. Juni bis 19. Juli1934 in Stadelheim in Schutzhaft genommen worden.
Die Akten lassen final leider keinen Einblick zu, was die Beschwerde von Erich Tönjes bewirkt haben könnte. Die Angaben aus der Nachkriegszeit zeigen, dass Dr. Alfred Jacoby nach der Reichspogromnacht erneut in Schutzhaft genommen wurde, diesmal, einfach nur, weil er jüdischer Abstammung war. Er kam vom 13. November bis 4. Dezember 1938 ins Konzentrationslager Dachau. Währenddessen wir ihm am 1. Dezember 1938 die Zulassung als Anwalt entzogen worden. Auch wurden bei der Hausdurchsuchung durch die Gestapo wertvolle Erstausgaben beschlagnahmt, der Familienschmuck musste abgegeben werden und schließlich folgte der Entzug des Führerscheins für alle Juden in den ersten Dezembertagen 1938.

Diese Erfahrungen scheinen dann letztendlich den Anstoß gegeben zu haben, Deutschland zu verlassen: Seine Frau Anges und er emigrieren nach Shanghai. Die Informationen zu ihrem dortigen Leben sind spärlich: Agnes Jacoby arbeitet als Sekretärin, ihr Mann erkrankt an der Ruhr, später an TBC. Mit der Besetzung Shanghais durch Japan müssen sie sich ab Mitte Mai 1943 Ghetto in Hongkew niederlassen, wo die hygienischen Zustände ungut waren. Sie kehren 1947 über die USA zurück nach München. Gesundheitlich angeschlagen kann Alfred Jacoby nun wieder als Anwalt arbeiten. Seine Frau firmiert als Graphologin.

Im langwierigen Verfahren und im Ringen um Wiedergutmachung sowie Entschädigung zeigt sich die langfristige Schädigung der Gesundheit von Alfred Jacoby im Exil. An den späten Folgen eines Herzinfarktes starb er 1963 im Alter von 64 Jahren. Seine Frau Agnes lebte bis 1984 in Schwabing.

Eine deutsche Familiengeschichte, die sich aus einer denunzierenden Konkurrentenbeschwerde eines Kollegen entfalten, für den ich mir nicht die Mühe machen möchte, seine vermutlich recht erfolgreiche Biografie zu erforschen. Ich wähle bewusst und subjektiv meine Perspektive auf diese Quelle. Gerade in Zeiten, in denen Ressentiments – und sogar Antisemitismus – wieder in den Türen der Salons stehen, finde ich es essentiell, hinzusehen, was Rassismus und Denunziation in einzelnen Menschenleben angerichtet haben und wogegen es sich immer wieder und konsequent einzusetzen lohnt.


Autorin: Dr. Veronika Diem, Historikerin & Bibliothekarin


Quellen:
StadtA München Rechtsanwaltskammer 2893
Bayerisches Landesentschädigungsamt, Jacoby Agnes nach Dr. Jakoby Alfred 84848/I/15829
Reinhard Weber: Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933. München 2006, S. 198 und 237


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
vdiem (13. September 2023). „… so muß ich hierzu leider nochmals auf den heutigen Antisemitismus hinweisen“. Archive in München. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/b4te


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