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Tatzen und Schläge

Weiter geht es mit den Beschwerdebriefe aus Münchner Archiven – Beschwerdebotschaften über die nachlassende Veröffentlichungsfrequenz sieht das Autorenteam gelassen, und ob unseres Interesses an der Gattung sogar mit professioneller Freude entgegen! Diesmal möchten wir uns einem der großen Themen des Beschwerdewesens widmen: Der Macht der traditionellen Träger lokaler Obrigkeit in Stadt und Land – ihrer Ausübung und ihrem Missbrauch. Lorenz Mayer, Stationsdiener im Bahnhof Röhrmoos, beschwert sich darüber, dass der Schullehrer Bachmaier seinen jüngsten Sohn mit maßlosen Prügelstrafen überzieht. Seine Kinder sollen deshalb auf die Schule im Nachbarort gehen dürfen.

Staatsarchiv München, Bezirksämter/Landratsämter 129039

Röhrmoos, den 28. November 1900

 

an

das königliche Bezirksamt Dachau!

der Unterzeichneter hat drei schuhlpflichtige Kinder, der Jüngste geht das 2. Jahr in die Schuhle zu Röhrmoos. Zu Hause list und schreibt der Junge zimlich gut, in der Schuhle, so sagen mir meine älteren 2 Kinder, das in der Herr Lehrer so anfahrt und so grob ist, das der Junge vor lauter Schreken nichts mehr hervorbringt. Der Kleine war 4 Jahre sehr krank, das man auf sein Aufkomen selbst Herr Doktor Kuisl von Schönbrun zweifelte. Meines Erachtens nach hat der Kleine an Verstand sehr gelitten, weil er das Schreiben und das Lesen hart begreift.

Mitte Februar gab Lehrer Bachmeier dem Jungen 6 auf die Hand und eine auf den Rüken, das man den Striemen 3 Tage sah. Die beite Hände waren geschwollen. Später nam in Lehrer beim Kin und stißse den Kopf an die hintere Bank. Als der kleine nach Hause kam, sahen es wir im an, das er krank sei, und glagte über Kopfschmerzen. Am 6. April schlug in der Lehrer so in das Gesicht, mit der Hand, das die linke Wange angeschwollen und das Aug grün und schwarz war. Am 18. Mai bekam der Junge wieder 6 auf die Hand und eine in das Gesicht, das die Nase blutet. Am 27 November bekam der kleine 8 auf die Hand, dan nahm in Lehrer Bachmeier bei die 2 Ohren und hob ihn in die Höhe, das der Junge einige Sekunten in der Luft schwebte. Heut bekam er ebenfals 4 auf die Hand. Ich fragte meine älteren Kinder wofür der Kleine heute die 8 Datzen bekomen habe, die sagten mir, Lehrer Bachmeier nam 1 Buch und laß den jungen Kindern vor, das musten die Kleinen aufschreiben, und der Kleine hat 5 Fehler in der Schreiben gehabt. Wie könen den Kinder nur 1 Jahr in die Schuhle one Fehler Schreiben, das grenzt doch an die Verüktheit hien. Ich kan die Mißhandlung des Jungen seidens des Herrn Lehrer Bachmaier in Röhrmoos nicht so hingehen lassen, und bitte deßhalb ein königliches Betzirksamt um die Erlaubniß, meine 3 Kinder nach Großinzemoos in die Schuhle schiken zu dürfen. Die 2 letzten Strafen habe ich bei der Gendarmerie in Indersdorf angezeigt.

Mit aller Hochachtung

 

Lorenz Mayer

Stationsdiener

 

Lorenz Mayer verdient Respekt. Hier schreibt nicht einer, der selbst Kraft eines Amtes über Autorität verfügt, die er ins Feld führen kann, keiner, der den übergriffigen Schullehrer mit ein paar wohlgesetzten Worten in seine Schranken weisen kann. Das Formulieren fällt ihm so schwer wie die Orthographie, und wenn man beim Lesen schon vermutet, dass es sich um einen Menschen mit starken Überzeugungen handelt, wird einem dies in der Stellungnahme der örtlichen Gendarmeriestation in Indersdorf prompt bestätigt: Ein vorlauter Mensch sei der Mayer, gibt man dort zu Protokoll, und zu dem ein weltanschaulich verdächtiger, der nahe an die Sozialdemokratie streift.  Aber der ist es seinem jüngsten Sohn, Otto hieß er übrigens, schuldig, dass er nicht hingehen lässt, was man nicht hinnehmen kann.  Immer weiter eskalierende körperliche Gewalt als pädagogisches Mittel zum Lernen der Orthographie – das hat in seiner Schilderung so gar nichts mehr vom nostalgischen Bild der Dorfschule, wo es vom Herrn Lehrer auch mal eins auf die Finger gab. Was hier akribisch, mit Datum und mit Zahlen, dokumentiert wird, ist blanke Gewalt gegen Schutzbefohlene, und Gewalt ist ihrer Natur nach eine Verletzung von Grenzen, es ist, wie Mayer schreibt, eine Mißhandlung. Trotzdem ist hier eine historische Einbettung nötig, beschwert sich Mayer doch nicht über die Prügel als solche, an der sich um 1900 die Allerwenigsten gestört hätten, sondern über eine Eskalation der Gewalt, die kein Maß und eben auch keinen pädagogischen Sinn mehr hat (das grenzt doch an die Verüktheit hien): Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurden Körperstrafen im Schulunterricht in Schulordnungen, in Dienstanweisungen, in Erlassen und Gesetzen eingeschränkt und nach und nach ganz verboten. Ein “gewohnheitsrechtliches” Züchtigungsrecht wollte das Bayerische Oberste Landesgericht noch Anfang der 1980er Jahren den Volksschullehrern zugestehen. Erst 1983 wurden Körperstrafen in der Schule endgültig gesetzlich verboten. 1900 hielt die Obrigkeit aus Gendarmerie, Bezirksamt und Volksschule noch zusammen: Zwar sei Bachmaier scharf zurechtzuweisen und zu mehr Selbstkontrolle anzuweisen, doch eine strafbare Übertretung des Züchtigungsrechts liege nicht vor. Die Ausschulug der Mayerschen Kinder wurde daher abgelehnt, womit Mayer sich letztlich bescheiden musste.

Ein skurriles Detail am Rande soll nicht unter den Tisch fallen: Als die Gendarmeriestation Indersdorf zunächst berichten soll, was sie in der Sache unternommen hat, und zugeben muss: Zuächst einmal gar nichts, führt sie als Begründung an, dass sie alle Hände voll mit der Verfolgung des Räuber Kneißl zu tun habe. Das war nicht gelogen: Der gesuchte Räuber, Volksheld für manche,  hatte am 30. November 1900 in Irchenbrunn bei Altomünster bei einem Festnahmeversuch zwei Gendarmen tödlich verletzt. Erst im März 1901 konnte er von 60 Gendarmen gestellt werden.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
juholzapfl (15. Dezember 2023). Tatzen und Schläge. Archive in München. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/b4tu


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