Dem bayerischen Herzog Wilhelm IV. lag vor 500 Jahren der gesunde Durst seiner Untertanen am Herzen: Nur Wasser, Gerste und Hopfen sollten die heimischen Brauer ab 1516 für ihren Trunk verwenden. Die frühe Lebensmittelverordnung begründete den späteren Siegeszug des … „Flüssiges Gold – Bayerisches Bier“. Ausstellung des Bayerischen Wirtschaftsarchivs zum Tag der Archive am 5. März 2016 weiterlesen
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