Bund Neudeutschland: Unterlagen zur kirchlichen Jugendbewegung
Mit dem Bestand „Bund Neudeutschland“ wurden im Archiv des Erzbistums München und Freising wichtige Unterlagen zur kirchlichen Jugendbewegung für die Nutzung erschlossen.
Der „Bund Neudeutschland“ (ND) wurde am 31. Juli 1919 auf Anregung des Kölner Erzbischofs Kardinal Felix von Hartmann als „Verband katholischer Schüler höherer Lehranstalten“ gegründet. Der akademisch geprägte Zusammenschluss wollte nach dem Ersten Weltkrieg am Aufbau eines neuen, christlichen Deutschlands mitwirken. Auf Grundlage des 1923 auf Schloss Hirschberg im Altmühltal verabschiedeten Bundesprogramms entwickelte er sich zu einem von Jugendlichen selbstverantworteten Verband. 1926 entstand parallel für Mädchen der „Heliand-Bund“. Das NS-Regime brachte zunehmende Einschränkungen der Tätigkeit bis hin zum Verbot 1939. Nach 1945 wurde der Bund neu gegründet. In München errichtete er u.a. das Studentenwohnheim „Willi Graf“. Der Verband versteht sich heute als christliches Netzwerk, dem Mitglieder jeden Geschlechts und Alters angehören. Er ist in 20 Regionen gegliedert und firmiert unter dem Namen „ND – Christsein.heute“.
Im Jahr 2022 übergab die Region München des „Bundes Neudeutschland“ ihr Archiv als Depositum an das Archiv des Erzbistums. Neben der offiziellen Überlieferung des Verbandes enthält dieser Bestand auch Unterlagen verstorbener Mitglieder. Parallel wurde dem Archiv der ND-Nachlass von Walter Vieregg (1936-2022), dem langjährigen Redakteur des Regional-Rundbriefs, übergeben. Dieser Nachlass umfasst – neben Verbandspublikationen – sowohl Unterlagen zur Verbandsarbeit (Korrespondenz, Vorträge und Beiträge, Fotoalben) nach 1945 als auch Unterlagen verstorbener Mitglieder, die bis in die Frühzeit der Verbandsgeschichte zurückreichen.
Im Archiv wurde ein gemeinsamer Bestand „Bund Neudeutschland“ gebildet, dem die beiden genannten Überlieferungen als Teilbestände untergeordnet sind. Der Gesamtumfang beträgt 142 Verzeichnungseinheiten, die in einem Online-Findbuch recherchiert und zur Einsichtnahme in den Archiv-Lesesaal bestellt werden können. Der Bestand ist gemäß den archivrechtlichen Bestimmungen des kirchlichen Archivgesetzes (KAO) nutzbar. Damit stehen wichtige Unterlagen zur kirchlichen Jugendbewegung und der verbandlichen Jugendarbeit für die Forschung zur Verfügung.
(Foto: Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising)
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Benita Berning, AEM (3. Juni 2025). Bund Neudeutschland: Unterlagen zur kirchlichen Jugendbewegung. Archive in München. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/141t5