Zugang zu öffentlich-rechtlichen Archiven für Forschung und Wissenschaft
Der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven von ARD, ZDF, Deutschlandradio und zum Deutschen Rundfunkarchiv ist erstmalig einheitlich geregelt. Die Intendantinnen und Intendanten haben damit auf Anregung der Historischen Kommission der ARD Klarheit im Zugang zu den Archiven geschaffen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturhistorischen Wertes ihrer Archive bewusst und sie unterstützen deshalb die Arbeit von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audiovisuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte könnten ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.
Damit stehen Bewegtbilder, Tondokumente, Schriftgut und Sammlungen für die wissenschaftliche Auswertung und Aufarbeitung zur Verfügung. Die Kontextinformationen des Programm- und Unternehmens-Schriftguts bzw. der Nachlässe, Sammlungen oder Realien (wie z. B. Techniksammlungen) sind in vielen Fällen für das Verständnis der Video-, Bild- und Tondokumente unverzichtbar. Darüberhinaus gewährleisten gerade die Historischen bzw. Unternehmensarchive Rechtsicherheit durch die Sicherung wichtiger Geschäftsvorgänge aus Programm, Produktion, Technik und Verwaltung.
Veröffentlicht ist auch eine Liste mit den Ansprechpartner/innen aus den Archiven der Rundfunkanstalten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bettina Hasselbring, BR (23. Oktober 2014). Zugang zu öffentlich-rechtlichen Archiven für Forschung und Wissenschaft. Archive in München. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/b4gm