NS-Raubkunst, Restitution und Provenienzforschung – Das Archiv der Kunsthandlung Julius Böhler im Bayerischen Wirtschaftsarchiv | #Deutungskämpfe
Deutungskämpfe sind vielfältig und Archive bieten reichhaltige Quellen, Antworten darauf zu finden. Dr. Richard Winkler, stellvertretender Leiter des Bayerischen Wirtschaftsarchivs, geht in seinem Beitrag zur Blogparade #Deutungskämpfe auf die Thematik der NS-Raubkunst und Fragen der Restitution ein. Er stellt die Provenienzforschung, die sich im Zuge der „Washingtoner Erklärung“ als wichtige Disziplin etablierte, vor. Im Bayerischen Wirtschaftsarchiv befindet sich ein Schatz für die Provenienzforschung – das Archiv der Kunsthandlung Julius Böhler. Was es zu leisten vermag, das verrät uns der Autor.
Von Berufsverbot und Verfolgung zum NS-Kunstraub
Was in einer Gesellschaft als wahr, gerecht oder legitim gilt, ist stets aufs Neue umkämpft. Deutungskämpfe begleiten historische Entwicklungen und dynamisieren ihre gesellschaftliche Wahrnehmung. Diese allgemeine Feststellung gilt auch und in besonderem Maße für den Themenkomplex der NS-Raubkunst.
Während der Naziherrschaft zwischen 1933 und 1945 wurden in erheblichem Umfang Kunstwerke und Kulturgüter ihren aus rassischen, weltanschaulichen und politischen Gründen verfolgten Eigentümern entzogen. Die Opfer des Raubs waren vor allem Juden und als Juden Verfolgte. Schon bald nach der NS-Machtübernahme gerieten jüdische Kunstsammler in Zwangslagen. Immer größere Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung, die bis zum Berufsverbot oder zur erpressten Geschäftsaufgabe reichten, kennzeichneten die Situation. Die Betroffenen waren gezwungen, zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zur Finanzierung der Auswanderung Gemälde, Zeichnungen, Grafiken und Skulpturen, aber auch Bücher und Antiquitäten zu verkaufen oder in Auktionen zu gegeben.
Im Zuge der Verfolgung wurden schließlich ganze Sammlungen beschlagnahmt und entwendet. Der Raub fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden statt. Im Zuge der territorialen Expansion seit 1938 wurden die Maßnahmen auch auf die annektierten Gebiete und die besetzten Länder Europas ausgedehnt.
Restitution von NS-Raubkunst und Rückerstattungsgesetze
Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten die Besatzungsmächte eine große Anzahl der im Ausland geraubten Kunstwerke sicher und restituierten sie an die jeweiligen Ursprungsländer. Dennoch gelangten zahlreiche Kunstwerke mit ungeklärter Herkunft in den internationalen Kunsthandel, in öffentliche und private Sammlungen. Das betraf auch viele der im Deutschen Reich ihren rechtmäßigen jüdischen Besitzern entzogenen Objekte. Dafür gab es mehrere Gründe: Die Rückerstattungsgesetze mit ihren knappen Fristen griffen zu kurz.
Von den ehemaligen Eigentümern waren viele ermordet worden; die Überlebenden waren emigriert. Der Verbleib der Kunstwerke war ihnen nicht bekannt. Dazu kam fehlendes Schuldbewusstsein der neuen Besitzer und ihr Desinteresse, das geraubte Gut zurückzugeben. Ab Ende der 1960er Jahre dominierte das Bestreben, einen Schlussstrich unter das Thema zu ziehen. Spätestens nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist galt die Rückerstattung jüdischen Eigentums als abgeschlossen.
Die „Washingtoner Erklärung“ und die Provenienzforschung
Die Situation änderte sich grundlegend mit der deutschen Wiedervereinigung. Das 1990 erlassene „Vermögensgesetz“ zur Rückerstattung von sozialisiertem Eigentum in der ehemaligen DDR wurde dahingehend ergänzt, dass auch die verfolgungsbedingten Eigentumsverluste zwischen 1933 und 1945 in die Restitution mit einbezogen wurden. Dies entsprach auch den im Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen von Deutschland übernommenen Wiedergutmachungsverpflichtungen des alliierten Rückerstattungsrechts.
1998 schließlich verpflichtete sich die Bundesrepublik zusammen mit 43 weiteren Staaten in der „Washingtoner Erklärung“, alle öffentlichen Museumsbestände nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu überprüfen. Die aufgefundenen Kunstwerke sollten an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. ihre Erben zurückgegeben und dabei faire und gerechte Lösungen herbeigeführt werden. Manche Eigentümer nichtöffentlicher Sammlungen schlossen sich freiwillig dieser Initiative an.
Wesentliche Grundlagenarbeit für die Umsetzung dieser Verpflichtung leistet die Provenienzforschung – eine historische Disziplin zur Rekonstruktion der Geschichte und Herkunft von Kunstwerken. Sie entwickelte sich mit Beginn der 2000er Jahre zu einem zentralen historischen Forschungsfeld.
Eine der wichtigen Erkenntnisquellen für die Provenienzforschung bilden historische Archive von Kunsthandlungen und Antiquariaten. Denn vielfach tätigten Museen und Sammler in der NS-Zeit Erwerbungen über den Kunst- und Antiquariatshandel. Die Frage, woher ein Händler seine Ware bezog und ob der Vorbesitzer unter Verfolgungsdruck des Nazi-Regimes stand, lässt sich anhand der überlieferten Geschäftsunterlagen – sofern sie denn erhalten und zugänglich sind – meist schlüssig beantworten.
Ein Schatz für die Provenienzforschung – Das Archiv der Kunsthandlung Julius Böhler
Zu den Schwergewichten des deutschen Kunsthandels zählte seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert die Münchner Kunsthandlung Julius Böhler. Spezialisiert auf Skulpturen, Möbel, Kunsthandwerk und „Altmeistergemälde“ des 15. bis 18. Jahrhunderts unterhielt sie vielfältige Geschäftsbeziehungen zu Sammlern, darunter auch vielen jüdischen Kunstliebhabern, sowie zu zahlreichen öffentlichen Museen im In- und Ausland. Zwischen 1933 und 1945 hat Böhler etwa 3000 Kunstwerke angekauft und auch wieder verkauft. Dies dokumentieren die komplett erhaltenen Geschäftsbücher und die zum größten Teil überlieferten Firmenkorrespondenzen dieser Zeit.
Die Kunsthandlung Böhler hat diese Unterlagen bereits 1995 dem Bayerischen Wirtschaftsarchiv übergeben. Dort wurden sie rasch erschlossen und sind seither uneingeschränkt für die historische Forschung zugänglich. Speziell im Rahmen der Provenienzforschung sind sie stark nachgefragt. Hunderte von Anfragen aus dem In- und Ausland wurden seither vom Bayerischen Wirtschaftsarchiv beantwortet und mehrere Dutzend Besucher bei ihren teils mehrtägigen Recherchen vor Ort unterstützt.
Im Zuge von Provenienzforschungen konnten einerseits zahlreiche in der NS-Zeit über die Kunsthandlung Böhler getätigte Erwerbungen als unverdächtig und somit als rechtmäßig eingestuft werden. Andererseits sind in den Papieren auch Fälle von Raubkunst zutage getreten.
Restitution: Gemälde von Carl Christian Vogel „Junge Dame mit Zeichengerät“
Ein Fall betraf das 1816 entstandene Gemälde des Porträtmalers Carl Christian Vogel von Vogelstein (1788–1868) „Junge Dame mit Zeichengerät“. Die Kunsthandlung Böhler hatte das Objekt Ende 1938 von einer Kunsthändlerin aus Wien erworben und 1940 an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden weiterverkauft.
Wie die Provenienzforschung ergab, befand sich das Bild ursprünglich im Besitz der drei jüdischen Schwestern Malvine, Jenny und Bertha Rosauer. Sie mussten nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 auf Druck der Nazis ihre Wohnung in Wien verlassen und sich von dem Gemälde trennen. Später wurden zwei der Schwestern ins Vernichtungslager Treblinka deportiert und dort 1942 ermordet. 2010 wurde das Bild an ihre Nachfahren restituiert, 2011 bei Sotheby’s in London in eine Auktion gegeben und dort von den Dresdener Kunstsammlungen wieder neu erworben.
Rückgabe und Neuerwerbung des Gemäldes machten das frühere Unrecht im Sinne der Washingtoner Prinzipien ansatzweise wieder gut.
Dr. Richard Winkler ist Historiker, Wirtschaftsarchivar und seit 2001 Stellvertretender Leiter des Bayerischen Wirtschaftsarchivs. Er ist Autor zahlreicher unternehmens- und landesgeschichtlicher Veröffentlichungen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
amuc Redaktion (23. September 2021). NS-Raubkunst, Restitution und Provenienzforschung – Das Archiv der Kunsthandlung Julius Böhler im Bayerischen Wirtschaftsarchiv | #Deutungskämpfe. Archive in München. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/b4qj
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