Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Rundfunkfreiheit in Deutschland – konträre Positionen | #Deutungskämpfe
Worum geht es bei der Rundfunkfreiheit? Welche Ziele hat sie? Und warum ist sie ein heftig diskutiertes Thema nicht nur des Bayerischen Rundfunks? Schon einmal von den „Zehn Geboten für den Rundfunk“ gehört? Bettina Hasselbring, Leiterin des Historischen Archivs des BR, stellt in ihrem Beitrag zur Blogparade #Deutungskämpfe Entwicklung und konträre Positionen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Damit startet sie eine Artikel-Serie, die drei Teile umfasst.
Ziele der Rundfunkfreiheit
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Art. 5 Grundgesetz
Diesen Auftrag legte bereits das Grundgesetz von 1949 im Artikel 5 fest.
Demnach sollte die Vielfalt der bestehenden Meinungen hier möglichst breit und vollständig Ausdruck finden. Nach den totalitären und diktatorischen Erfahrungen mit dem Radio und Fernsehen in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 etablierte sich in Deutschland in den Jahren 1948/49 der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Diese Organisationsform sollte und soll vor allem seine Unabhängigkeit von Regierungen, Parteien, Wirtschaft und anderen Interessensgruppen gewährleisten. Das öffentlich-rechtliche Modell – nach dem Vorbild der BBC als „Public Corporation“ – hatte sich gegen den staatlichen und den privaten Rundfunk durchgesetzt. Durch die drei Organe Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant sollte der Rundfunk weitgehend unabhängig von Regierungseinflüssen sein.
Der Rundfunkrat vertritt – einem Parlament ähnlich – die Interessen der Allgemeinheit. Das Grundgesetz stützte den föderal ausgerichteten Rundfunk in der Bundesrepublik. Die deutsche Geschichte der letzten 70 Jahre wäre ohne diesen Rundfunk, der Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung ist, anders verlaufen.
Die „Zehn Gebote für den Rundfunk“ und die Lizenzierung des Bayerischen Rundfunks

BR, Historisches Archiv, HD.185
„Ein Mensch, der die Wahrheit fürchtet oder neue Methoden, der nicht bereit ist, alles anzupacken, sollte nicht im Rundfunk arbeiten.“
Zehn Gebote für den Rundfunk
Dieser Satz steht in roter Schrift quer unter den „Zehn Geboten für den Rundfunk“. Diesen erließen die amerikanischen Besatzungsoffiziere 1946 im Rahmen einer „Erklärung über Rundfunkfreiheit in Deutschland“. Gefordert werden u. a. Meinungsfreiheit, objektive und ausgewogene Berichterstattung sowie die Möglichkeit zu demokratischer Kritik.
Die „Zehn Gebote“ wurden in abgewandelter Form zusammen mit den Konzepten der Bayerischen Staatskanzlei im ersten Bayerischen Rundfunkgesetz von 1948 berücksichtigt. Bayern war das erste Land in der amerikanischen Zone, das den Rundfunk nach föderalistischem Prinzip und öffentlich-rechtlichen Grundsätzen organisierte. Am 25. Januar 1949 wurde der „Bayerische Rundfunk“ lizenziert.

Foto: BR, Historisches Archiv
Zwei Jahre hatten die Verhandlungen zwischen den Amerikanern und der Landesregierung gedauert, bis man sich auf einen Kompromiss einigen konnte.
Der föderale öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Erbe der Alliierten. Viele deutsche Politiker akzeptierten diesen anfangs nur widerwillig. Den amerikanischen Plänen standen die Vorstellungen der deutschen Politiker zum Teil diametral gegenüber. Der Rundfunk sollte nach ihrer Auffassung als wichtiges Instrument der öffentlichen Meinungsbildung unter eine starke Kontrolle der Regierung gestellt werden. Die am Ende beschlossenen Rundfunkgesetze kamen demnach erst nach heftigem Hin und Her zustande.

Rundfunkfreiheit und Deutungskämpfe
Deutungskämpfe gab und gibt es im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit seiner Gründung. Die Vorstellungen der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsmächte standen nach 1945 neben den Vorstellungen der deutschen Politiker*innen. Die Vorstellungen von deutschen Bundeskanzlern und bayerischen Ministerpräsidenten konkurrierten seit den 1950er Jahren mit denen der Intendanten und Mitarbeitenden in den Sendern. Sie konkurrierten aber auch mit dem Bundesverfassungsgericht, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit 1961 immer wieder als unverzichtbar für die freiheitliche und demokratische Grundordnung bezeichnete – zuletzt im Urteil vom 5.8.2021.
Die Bundesländer stritten mit der Bundesregierung über die Zuständigkeiten. Unterschiedliche, sehr konträre Positionen zum Thema „Rundfunkfreiheit“ manifestierten sich in Bayern. Das traf auch auf die Auseinandersetzung um die Novellierung des Rundfunkgesetzes 1972 zu. Diese führte nach massiven Protesten des „Landesbürgerkomitees Rundfunkfreiheit“ 1973 zu einem Volksbegehren und einem Volksentscheid.
Quellen zum Bayerischen Rundfunk
Im Historischen Archiv des Bayerischen Rundfunks finden sich viele schriftliche Quellen zu dem Thema. Das sind neben den Akten der Intendanz und des Rundfunkrats und verschiedener anderer Provenienzen vor allem die Gremienprotokolle und Hörfunkmanuskripte, aber auch Fotos, Realien oder Dokumente aus thematischen Sammlungen. Weitere Informationen unter: https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/br-historisches-archiv-v2-100.html
Autorin: Bettina Hasselbring M.A., Leiterin des Historischen Archivs des Bayerischen Rundfunks
Artikel-Serie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Blogparade #Deutungskämpfe:
Der Artikel ist Auftakt zu einer Blog-Reihe, die sich aus drei Teilen zusammensetzt und im Blog der Archive in München sukzessive veröffentlicht werden – die Themen sind:
- Rundfunkfreiheit
- Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes 1972/73
- Einflüsse der Politik auf den Rundfunk
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bettina Hasselbring, BR (24. September 2021). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Rundfunkfreiheit in Deutschland – konträre Positionen | #Deutungskämpfe. Archive in München. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/b4qk