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Bayerisches Rundfunkgesetz – die Novellierung von 1972 und ihre Folgen | #Deutungskämpfe

Was löste die Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes 1972 aus? Warum war der Widerstand dagegen so heftig bis hin zum „Volksbegehren Rundfunkfreiheit“? Bettina Hasselbring vom Historischen Archiv des BR setzt ihre Artikel-Serie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk fort – ihr zweiter Beitrag zur Blogparade #Deutungskämpfe.

Bayerisches Rundfunkgesetz – die Novellierung von 1972: Vorstoß und Widerstand

Das erste bayerische Rundfunkgesetz – die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunk – aus dem Jahr 1948 wurde 1959 erstmals novelliert. Damals war der Rundfunkrat von 33 auf 43 Mitglieder erweitert worden. 1972 sollte es zu einer erneuten Änderung des Rundfunkgesetzes kommen – mit weitreichenden politischen Folgen.

Aufkleber v. 1973 "Freiheit für Funk und Fernsehen in Bayern" aus der Realiensammlung des Historischen Archiv, Blogparade Deutungskämpfe
Aufkleber v. 1973 aus der Realiensammlung des Historischen Archiv

Der CSU-Vorstoß

Am Abend des 29. Februar 1972 trat der Bayerische Landtag in München zu einer Nachtsitzung zusammen. Am 1. März um 1.30 Uhr beschloss er nach langen, hitzigen Debatten mit den Stimmen der absoluten CSU-Mehrheit ein neues Rundfunkgesetz. Der Vorgang ist für eine Gesetzesnovellierung in einem Landtag zunächst nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich hingegen waren die Heftigkeit und die tumultartigen Szenen in der Nachtsitzung und die äußerst kurze Vorlaufzeit des Gesetzes. Von der Ankündigung einer Änderung im Rundfunkgesetz am 20. Januar 1972 durch die CSU und der 1. Lesung am 27. Januar bis zu seinem Inkrafttreten vergingen nicht einmal sechs Wochen.

Dieses Gesetz sah eine Vergrößerung des Rundfunkrats um zwölf Landtagsangehörige und sechs Vertreter gesellschaftlicher Gruppen vor:

  • Bayerischer Gemeindetag,
  • Bayerischer Zeitungsverlegerverband,
  • Bund Naturschutz in Bayern,
  • Verband der freien Berufe,
  • eine Frau vom bayerischen Landessportverband.

Gleichzeitig wurden die Rechte der Rundfunkrät*innen erweitert. Sie bekamen das Zustimmungsrecht bei der Berufung von Intendant*in und Direktor*innen und bei der von Hauptabteilungsleiter*innen. Letztere erhielten nur noch für Fünfjahresverträge Verträge. Schließlich sollte eine Entscheidung über die Einführung von Privatfunk in Bayern vorbereitet werden.

Der Widerstand

Die Reaktionen der Gesetzesgegner fielen nicht nur im Landtag deutlich aus. Der parlamentarische und auch außerparlamentarische Widerstand gegen die Novellierung trat bereits unmittelbar nach den Ankündigungen der CSU im Januar 1972 auf. Die Befürchtungen gingen dahin, dass die Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit in Gefahr seien und der Rundfunk in Bayern zu einem „willfährigen Parteiinstrument“ werden könnte. Gerade die Erhöhung der Anzahl der Rundfunkräte aus dem Landtag nährte diese Befürchtungen, da gemäß der dortigen Mehrheitsverhältnisse die CSU im Rundfunkrat noch stärker vertreten gewesen wäre.

Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP luden am 11. Februar mehrere Fachleute zu einem Hearing in den Landtag ein. Der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Christian Wallenreiter, warnte dabei vor einer Verwandlung der Programmkontrolle des Rundfunkrats in eine Programmleitfunktion. Zehn Tage später kritisierten 5.000 Demonstrant*innen in München den Gesetzesentwurf.

O-Ton Reportage von Michael Stiegler v. 21.2.1972 über den Demonstrationszug in München: Interviews mit Wilhelm Rothe (Senator, Vorsitzender des DGB, Rundfunkratsmitglied), Erwin Essl (Landtagsabgeordneter), Franz Schönhuber (Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbandes), Dieter Lattmann (Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Schriftsteller)

Trotz der Proteste stimmte am 24. Februar eine Mehrheit von 97 CSU-Abgeordneten für die Gesetzesnovelle, 71 Oppositionelle stimmten dagegen.

Zweite Gesprächsrunde zum Volksbegehren "Rundfunkfreiheit": SPD-Landesvorsitzender Hans-Jochen Vogel, CSU-Chef Franz Josef Strauß, SPD-Fraktionsvorsitzender Volkmar Gabert, FDP-Fraktionsvorsitzende Hildegard Hamm-Brücher und Ministerpräsident Alfons Goppel (v.l.n.r.), 22.01.1973 Foto: BR, Blogparade Deutungskämpfe
Zweite Gesprächsrunde zum Volksbegehren “Rundfunkfreiheit”: SPD-Landesvorsitzender Hans-Jochen Vogel, CSU-Chef Franz Josef Strauß, SPD-Fraktionsvorsitzender Volkmar Gabert, FDP-Fraktionsvorsitzende Hildegard Hamm-Brücher und Ministerpräsident Alfons Goppel (v.l.n.r.), 22.01.1973
Foto: BR

Das „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“

Aber auch durch das Inkrafttreten des Gesetzes ließen sich dessen Gegner nicht entmutigen. Ungewöhnlich war die breite Front, die sich gegen dieses novellierte Rundfunkgesetz aufbaute. Bereits am 15. März 1972 gründete sich unter Vorsitz des Politikprofessors Paul Noack das „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“. Diesem gehörten neben Privatpersonen verschiedene Organisationen an: u. a. SPD-Landesverband Bayern, FDP-Landesverband Bayern, DGB, RFFU, Verband der Schriftsteller, Bayerischer Journalistenverband, Bund der Deutschen Katholischen Jugend.

Proteststand des "Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit" mit Hildegard Hamm-Brücher (Mitte) in der Münchner Innenstadt, rechts hinten Hans Engelhardt, FDP-Oberbürgermeisterkandidat, 16.03.1972 Foto: BR, Blogparade Deutungskämpfe
Proteststand des “Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit” mit Hildegard Hamm-Brücher (Mitte) in der Münchner Innenstadt, rechts hinten Hans Engelhardt, FDP-Oberbürgermeisterkandidat, 16.03.1972
Foto: BR

Das Ziel des Landesbürgerkomitees war es, gegen das neue Rundfunkgesetz ein Volksbegehren anzustrengen. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion, Hildegard Hamm-Brücher, wies bereits während der Landtagsdebatte auf diese Möglichkeit der Bayerischen Verfassung hin. Anfangs von der CSU unterschätzt, entwickelte sich das „Volksbegehren Rundfunkfreiheit“ zu einer breiten Bewegung gegen das CSU-Gesetz.

Aufkleber zum Volksentscheid 1973 "Wir stimmen mit Ja" aus der Realiensammlung des Historischen Archiv, Blogparade Deutungskämpfe
Aufkleber zum Volksentscheid 1973 aus der Realiensammlung des Historischen Archiv des BR

Statt der benötigten 720.000 Unterschriften kamen mehr als eine Million Unterschriften zusammen. Die CSU erklärte daraufhin in einem Parlamentsbeschluss das Volksbegehren für verfassungswidrig. Ein Gang zum Verfassungsgericht wäre unvermeidbar gewesen. Franz Josef Strauß und die Landesregierung erkannten, dass die Pläne nicht durchzusetzen waren – und lenkten ein. In zwei Gesprächsrunden am 11. und am 22. Januar 1973 unter dem Vorsitz von Paul Noack konnten Landesbürgerkomitee und CSU einen Kompromiss finden. Dieser fand die Zustimmung des Landtags und wurde der bayerischen Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt wurde. Der einjährige „Rundfunkkrieg“ war beendet.

Der Volksentscheid 1973

Am 1. Juli 1973 fand dieser Volksentscheid statt. Die Bayerische Verfassung wurde um einen Artikel 111a ergänzt. Dieser schreibt für Hörfunk und Fernsehen im Freistaat eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft vor. Zudem legt der Artikel fest, dass beim Bayerischen Rundfunk Regierung, Landtag und Senat nicht mehr als ein Drittel der Rundfunkratsmitglieder stellen dürfen. Das Gesetz für den Bayerischen Rundfunk wurde zum 1. August 1973 entsprechend geändert.

Autorin: Bettina Hasselbring, Leiterin des Historischen Archivs des Bayerischen Rundfunks

Artikel-Serie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Blogparade #Deutungskämpfe:

Der Artikel ist Auftakt zu einer Blog-Reihe, die sich aus drei Teilen zusammensetzt und im Blog der Archive in München sukzessive veröffentlicht werden – die Themen sind:

  1. Rundfunkfreiheit
  2. Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes 1972/73
  3. Einflüsse der Politik auf den Rundfunk

Bettina Hasselbring, BR

Leiterin des Historischen Archivs beim Bayerischen Rundfunk seit 1996, Studium Geschichte und Germanistik in Bonn und München, seit 1989 beim Bayerischen Rundfunk als freie Mitarbeiterin in der Historischen Kommission, Autorin und Herausgeberin von Publikationen zur Geschichte des Bayerischen Rundfunks sowie zur Rundfunkforschung.

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Bettina Hasselbring, BR (28. September 2021). Bayerisches Rundfunkgesetz – die Novellierung von 1972 und ihre Folgen | #Deutungskämpfe. Archive in München. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/b4qo


Bettina Hasselbring, BR

Leiterin des Historischen Archivs beim Bayerischen Rundfunk seit 1996, Studium Geschichte und Germanistik in Bonn und München, seit 1989 beim Bayerischen Rundfunk als freie Mitarbeiterin in der Historischen Kommission, Autorin und Herausgeberin von Publikationen zur Geschichte des Bayerischen Rundfunks sowie zur Rundfunkforschung.

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