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Techniker mit Doktorhut – 120 Jahre Promotionsrecht an der Technischen Universität München | #Deutungskämpfe

Eine Sammlung von Doktorhüten führt zum historischen Exkurs über den Kampf ums Promotionsrecht. Was heute selbstverständlich ist, musste im 19. Jahrhundert erst hart erkämpft werden: das Recht zur Verleihung der Promotion der Technischen Hochschulen. Universitäten schätzten diese zunächst nicht als gleichwertig ein, sondern als berufsvorbereitende Ausbildungsanstalten. Katrin Bäumler vom TUM.Archiv stellt den Kampf ums Promotionsrecht und den Sonderweg der TH München in ihrem Beitrag zur Blogparade #Deutungskämpfe vor.

1901, vor 120 Jahren, erkämpfte sich die Technische Universität München – damals noch als „Technische Hochschule“ – das Recht zur Verleihung des Doktorgrades. Sie kam damit der faktischen Gleichstellung mit den traditionsreichen Universitäten einen wesentlichen Schritt näher.

Doktorhüte aller Art

Vor wenigen Tagen erhielt das TUM.Archiv eine bunte Sammlung von Doktorhüten des Lehrstuhls für Technische Elektrophysik. Diese reicht bis in die 1960er Jahre zurück: Fantasievolle Gebilde mit raffinierten technischen Details, die den Doktoranden nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens – in der Regel beim feierlichen Zusammensein im direkten Anschluss an die mündliche Prüfung – aufgesetzt wurden. Die Kommilitonen gestalteten die überdimensionalen Hüte meist aufwendig. Die Dekoration spielte dabei auf das Thema der Dissertation und persönliche Liebhabereien des Promotionskandidaten an.

Doktorhut von Dr. rer. nat. Peter Thoma von 1978 aus der Sammlung des Lehrstuhls für Technische Elektrophysik der TUM (Foto: TUM.Archiv). Blogparade #Deutungskämpfe
Doktorhut von Dr. rer. nat. Peter Thoma von 1978 aus der Sammlung des Lehrstuhls für Technische Elektrophysik der TUM (Foto: TUM.Archiv). Blogparade #Deutungskämpfe

Dieses informelle Ritual ist vor allem in den Naturwissenschaften beliebt. Wahrscheinlich entwickelte sich die spielerische Alternative zum traditionellen Doktorhut im Zuge der 1968er Studentenrevolte gegen den Traditionalismus an den Universitäten und den „Muff der Talare“. In der Folge entfielen die offiziellen Graduierungszeremonien weitgehend. Mit der akademischen Garderobe verschwand auch der klassische Doktorhut: Schwarz, viereckig, mit einer Quaste als einzigem Schmuck.

Heute ist das aus dem angelsächsischen Raum übernommene Mortarboard („Mörtelbrett“) wieder häufiger an den Universitäten zu sehen. Es wird sowohl von Doktoranden als auch von Master- oder Bachelor-Absolventen getragen. Aufgrund eines gewachsenen Bedürfnisses der Studierenden und Doktoranden nach angemessener Würdigung ihrer Leistungen sind akademische Feiern mit Urkundenübergabe und traditioneller Kleidung an vielen Universitäten zunehmend beliebt.

Doch ob Klassiker oder Scherzhut – eines ist beiden Kopfbedeckungen gemein: Sie sind Symbol der neu erworbenen Doktorwürde, die heute noch entscheidend ist für die wissenschaftliche Laufbahn eines Nachwuchsforschers. Damit wird in einem formalen Rechtsakt die Befähigung zu vertiefter eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit bestätigt. Strittig ist jedoch bis heute, welche Institution das Recht hat, den akademischen Doktorgrad zu verleihen. Das bezeugt auch die jüngste Diskussion um das Promotionsrecht an Fachhochschulen (Siehe hierzu etwa die Beiträge von Arno Pausch in Forschung & Lehre vom 20.08.2020 “Warum das FH-Promotionsrecht ein Irrweg ist”, Christian von Coelln in der F.A.Z. vom 21.03.2019 “Den Doktor nicht mit dem Bade ausschütten” sowie die Stellungnahme der Leopoldina vom Juli 2017 “Promotion im Umbruch”).

Der Kampf ums Promotionsrecht – historischer Exkurs

Ende des 19. Jahrhunderts strebten die Technischen Hochschulen deutschlandweit nach Gleichstellung mit den traditionsreichen und wesentlich älteren Universitäten – so auch die 1868 als Neue Polytechnische Schule gegründete TH München, wie die heutige Technische Universität zwischen 1877 und 1970 tituliert wurde. Sie entstand im Rahmen einer Reform des Schulwesens von König Ludwig II. Diese zielte auf eine Verbesserung der Ausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich und eine Förderung moderner Wissenschaftszweige ab. Außerdem sollte sie die Industrialisierung im Königreich Bayern vorantreiben.

Ursprungsbau der Technischen Hochschule München von Gottfried Neureuther, der heute nur noch fragmentarisch erhalten ist (Foto: Unbekannt, um 1910 | Fotobestand TUM.Archiv). Blogparde #Deutungskämpfe
Ursprungsbau der Technischen Hochschule München von Gottfried Neureuther, der heute nur noch fragmentarisch erhalten ist (Foto: Unbekannt, um 1910 | Fotobestand TUM.Archiv). Blogparde #Deutungskämpfe

Um 1880 waren die Technischen Hochschulen im Deutschen Reich zwar etabliert. Auch ihre Bedeutung für Bildung, Staat und Wirtschaft stand allgemein außer Frage, denn die Machtstellung des Deutschen Reichs basierte wesentlich auf der Stärke seiner Chemie-, Maschinen- und Elektroindustrie. Ihre Absolventen hatten jedoch noch ein vergleichsweise geringes Sozialprestige. Insbesondere aus der Perspektive der Universitäten galten die Technischen Hochschulen nicht als gleichrangig, sondern wurden lediglich als berufsvorbereitende Ausbildungsanstalten angesehen.

Die Befürworter einer rechtlichen und sozialen Gleichstellung der Technischen Hochschulen fasste der Mathematiker Felix Klein unter dem Begriff Technikerbewegung zusammen.[1] Sie zielte vor allem auf eine soziale Aufwertung des eigenen Standes ab. Im Ringen um Gleichrangigkeit mit den Universitäten forderte die Technikerbewegung zum Beispiel ein Recht zum Tragen „akademischer Symbole“, wie eine Amtstracht für das Kollegium oder eine goldene Amtskette für den Rektor. Im Fokus der Emanzipationsbestrebungen stand aber das Promotionsrecht, das bis dahin ausschließlich den Universitäten vorbehalten war. Erstmals öffentlich erhoben wurde die Forderung des Promotionsrechts auf der Delegiertenversammlung der deutschen Technischen Hochschulen im Frühjahr 1880 in Berlin. An dieser wirkten auch Vertreter der TH München mit.

Ausschlaggebend waren vor allem die Abschlüsse: Während die Universitäten den angesehenen Doktorgrad verliehen, konnten die Technischen Hochschulen lediglich ein wenig bekanntes Abschlusszeugnis, das sog. Absolutorium vergeben. Diese Abschlüsse waren weder untereinander noch mit denen der Universitäten vergleichbar. Auch für die freie Wirtschaft waren sie nur schwer einschätzbar, da der „Ingenieur“ noch keinen Titel- oder Berufsschutz genoss.  Ende der 1880er Jahre stellte Karl Max von Bauernfeind, der damalige Direktor der TH München, den Antrag, geschützte Titel wie „geprüfter Zivilingenieur“ einzuführen. Das Ministerium lehnte das aber ab.      

Der Anspruch der Technischen Hochschulen auf das Promotionsrecht stieß vor allem bei den Universitäten auf vehemente Widerstände. Sie sahen ihre traditionellen Vorrechte bedroht und prophezeiten eine Entwertung des Doktortitels. Die vorgebrachten Argumente, die Technischen Hochschulen seien vorwiegend praktisch und weniger wissenschaftlich ausgerichtet, waren jedoch nicht schlüssig. Denn auch an den Universitäten gab es klassische Promotionsfächer, wie etwa die Medizin, die bereits damals als anwendungsorientierte Wissenschaft galt. Zudem war Ende des 19. Jahrhunderts die herkömmliche Fakultäten-Einteilung an den Universitäten bereits aufgebrochen: So wurden hier die traditionellen akademischen Doktorgrade der Medizin, Jurisprudenz, Theologie und Philosophie verliehen; zudem konnte man nun auch zum Doktor der Staatswissenschaft oder der Naturwissenschaft promovieren. Vor allem aber hatten die Technischen Hochschulen ein wissenschaftliches Niveau erreicht, das dem der Universitäten durchaus gleichwertig war.

Sonderweg der Technischen Hochschule München

Auch an der Technischen Hochschule München verlangten Stimmen ab den 1880er Jahre eine Rektoratsverfassung[2] und das Promotionsrecht. Dabei nahm die THM eine Sonderrolle ein, denn ihre Forderungen gingen noch einen Schritt über die der anderen Bundesstaaten hinaus:

Die Delegiertenversammlung der deutschen Technischen Hochschulen in Eisenach suchte 1894 lediglich um das Promotionsrecht für das Fach Chemie an. Hier schien der Handlungsbedarf am dringendsten, denn im Unterschied zu den Ingenieuren gab es für Chemiker keine Verwendung im Staatsdient. Zudem konkurrierten sie mit ihren promovierten Universitätsabsolventen, während die chemische Industrie bereits damals eine Promotion als Einstellungsvoraussetzung verlangte. 

Zwar war die Situation auch für die Chemiker der THM äußerst unbefriedigend und zahlreiche Absolventen wechselten nach dem Absolutorium zur Promotion an eine Universität. Dennoch schlug die THM einen eigenständigen Weg ein: Sie forderte nicht nur einen Doktor der Chemie, sondern beantragte 1897 beim Bayerischen Kultusministerium den umfassenderen Titel eines Doktors der technischen Wissenschaften.

Vor allem Walther von Dyck, Professor für Mathematik und späterer Direktor der THM trieb dies voran. Er verfolgte das hochschulpolitische Programm einer „wissenschaftlichen“ Technischen Hochschule. 1891 schrieb von Dyck an seinen früheren Lehrer Felix Klein:

Die technischen Hochschulen haben die klare & für die Folge ohne Frage immer bedeutungsvollere Aufgabe wißenschaftlich durchgebildete Techniker zu bilden, welche fähig sind […] Leute heranzuziehen, welche durch ihre theoretischen & praktischen Kenntniße die angewandten Zweige der Wißenschaft zu bearbeiten vermögen & so die Verbindung von Theorie & Praxis im Leben uns vermitteln können.

[zitiert nach Hashagen 2003, 302]

Ein Vorbild war hierfür das französische Ingenieurstudium an der Pariser École polytechnique mit seinem hohen theoretischen Niveau.

Walther von Dyck, Mathematiker und ehemaliger Rektor der Technischen Hochschule München, der das Promotionsrecht für die THM wesentlich vorantrieb (Foto: Photographische Kunstanstalt Friedrich Müller, 1925 | Fotobestand TUM.Archiv). Blogparade #Deutungskämpfe
Walther von Dyck, Mathematiker und ehemaliger Rektor der Technischen Hochschule München, der das Promotionsrecht für die THM wesentlich vorantrieb (Foto: Photographische Kunstanstalt Friedrich Müller, 1925 | Fotobestand TUM.Archiv). Blogparade #Deutungskämpfe

In den anderen Bundesstaaten sorgte der Alleingang der THM für Verstimmung. Denn der technikaffine Kaiser Wilhelm II. war inzwischen von der Ausweitung des Promotionsrechts auf die Technischen Hochschulen überzeugt. Um eine reichsweite Lösung zu erzielen, wurden sämtliche Technischen Hochschulen des Reiches aufgefordert, eine einheitliche Vorlage auszuarbeiten. Die THM beteiligte sich als einzige Hochschule nicht daran.

Was waren die Gründe für ihren Sonderweg? In Bayern amtierte zwischen 1895 und 1901 mit Robert von Landmann ein konservativer Kultusminister. Er war nicht besonders reformfreudig. Entscheidend war jedoch, dass Bildungsangelegenheiten zu den Befugnissen der Bundesstaaten gehörten. Und die bayerische Regierung beharrte auf der Wahrung ihrer föderalen Rechte. Das geschah aus zwei Gründen:

  1. es sollte der Eindruck vermieden werden, man lasse sich von Preußen das Promotionsrecht vorschreiben;
  2. mit Nachdruck wurde darauf geachtet, dass Verhandlungen nur auf Regierungsebene und nicht direkt mit der Hochschule erfolgten.

An der THM hoffte man daher auf eine Unterstützung durch Prinzregent Luitpold und Prinz Ludwig.     

1901 – zwei Jahre nachdem Kaiser Wilhelm II. den preußischen Hochschulen das Promotionsrecht erteilte – war es dann auch in Bayern soweit: Mit Verordnung vom 10. Januar erhielt die THM das Recht zur Verleihung des Doktors der technischen Wissenschaften. Doch das Warten hatte sich gelohnt. Dank der Bemühungen von Dycks, der der THM inzwischen als Direktor vorstand, konnten an der THM sowohl Chemiker und Ingenieure als auch Mathematiker, Physiker und Studierende der Allgemeinen Abteilung promovieren – ein Privileg, das andere Technische Hochschulen erst viel später erhielten.

Ein Blick ins Archiv: Unterlagen rund ums Promotionsrecht  

Das erste Promotionsbuch der Technischen Hochschule München von 1901 (Foto: Uli Benz | TUM.Archiv). Blogparde #Deutungskämpfe
Das erste Promotionsbuch der Technischen Hochschule München von 1901 (Foto: Uli Benz | TUM.Archiv). Blogparde #Deutungskämpfe

Das Promotionsrecht spiegelt sich auch in den Akten des Archivs der Technischen Universität München wider. Die frühen Debatten und die Verleihung fanden Niederschlag in den Verwaltungsakten der Hochschulleitung, den sog. Rektoratsakten. Von Bedeutung – und häufig angefragt – sind zudem die Promotionsakten. Sie enthalten:

  • eine Dublette der Urkunde,
  • teilweise auch die Gutachten der betreuenden Professoren,
  • einen Lebenslauf des Doktoranden,
  • Korrespondenzen,
  • mitunter auch ein Manuskript der Dissertation.

Zu den herausragenden Beständen des TUM.Archivs gehören die seit 1901 geführten Promotionsbücher. Darin sind sämtliche an der THM bzw. TUM verliehene Doktortitel verzeichnet. Das TUM.Archiv verwahrt die Bände bis ins Jahr 2006. Sie ergeben zusammen 20 Laufmeter geballte Forschung. Die einzelnen Einträge geben Aufschluss über

  • Namen, Geburtstag und Heimatort des Promovierten,
  • die vorher besuchten Schulen und Abschlüsse,
  • Titel der Dissertation und das gewählte Publikationsorgan,
  • Datum der mündlichen Prüfung,
  • Prädikat und Datum der ausgestellten Doktorurkunde.

Diese Bücher sind daher wichtige Zeugnisse für die Geschichte der TUM und ihre Rechtssicherheit.    

Das TUM.Archiv – Sammeln für die Zukunft

Das 1997 gegründete TUM.Archiv sammelt, erschließt und bewahrt analoge und digitale Zeugnisse von bleibendem Wert zur Geschichte der Technischen Universität München. Es besitzt wertvolle sach- und personenbezogene Dokumente aus dem Zeitraum von 1845 bis heute. Diese sind in der Wissenschaftspraxis der Hochschule entstanden. Die Sammlungsschwerpunkte liegen neben archivwürdigem Verwaltungsschriftgut insbesondere auf Studierenden- und Personalakten sowie auf Nachlässen ehemaliger Professoren.

Als Mischarchiv setzen sich die Bestände aus vielfältigen Medien zusammen – angefangen von schriftlichen Unterlagen über Fotografien und Filme bis hin zu Zeichnungen, Medaillen, kunstgewerblichen Gegenständen und technischen Instrumenten.

Eine zentrale Aufgabe des TUM.Archivs ist es, dieses wissenschaftshistorisch bedeutende Archivgut unter Wahrung der Schutzfristen der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem unterstützt es die Nutzer durch Auskünfte und die Bereitstellung von Dokumenten.

Hier erfahren Sie mehr über uns: https://www.archiv.tum.de/archiv/startseite/

Autorin: Dr. Katrin Bäumler, Leiterin des TUM.Archivs

Katrin Bäumler, Dr. phil., studierte an den Universitäten München und Wien. Seit 2004 war sie in Forschung und Lehre an den Technischen Universitäten in Wien und München tätig. Publikationen und Ausstellungen zur Architektur- und Kulturgeschichte, darunter die TUM-Jubiläumsausstellung Königsschlösser und Fabriken – Ludwig II. und die Architektur, die 2018 in der Pinakothek der Moderne gezeigt wurde. Seit Januar 2020 leitet sie das TUM.Archiv.

Literatur zum Kampf um das Promotionsrecht an der Technischen Hochschule München:

  • Ulf Hashagen: Walther von Dyck (1856–1934). Mathematik, Technik und Wissenschaftsorganisation an der TH München, Stuttgart 2003.
  • Wolfgang A. Herrmann (Hrsg.): Technische Universität München. Die Geschichte eines Wissenschaftsunternehmens. 2 Bände. Verfasst von Martin Pabst und Margot Fuchs mit Beiträgen von Franz von Feilitzsch und Wolfgang A. Herrmann, München 2006.
  • Karl-Heinz Manegold: „Technische Forschung und Promotionsrecht. Zur Geschichte des ‚Dr.-Ing.‘ und des Promotionsrechtes der Technischen Hochschulen in Deutschland“, in: Technikgeschichte, Bd. 36, 1969, 291–300.

[1] Felix Klein wirkte von 1875 bis 1880 an der TH München und vertrat hier einen theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildungsansatz.

[2] Sie umfasste zudem das für die akademische Selbstverwaltung grundlegende Recht der freien Rektorwahl.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kbaeumler (8. Oktober 2021). Techniker mit Doktorhut – 120 Jahre Promotionsrecht an der Technischen Universität München | #Deutungskämpfe. Archive in München. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/b4qw


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