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Weihnachten in außergewöhnlichen Zeiten: Heilige Nacht um 5 Uhr früh

Mitteilung der Verlegung der Mitternachtsmette durch den kurfürstlichen Geistlichen Rat, 10. Dezember 1800 (Ausschnitt)

Die Corona-Pandemie macht es nun schon im zweiten Jahr hintereinander schwer absehbar, in welcher Form die Weihnachtsgottesdienste stattfinden können. Das hängt nicht zuletzt davon ab, welche staatlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt gelten. Dass der Staat in die Rahmenbedingungen von Gottesdiensten eingreift, ist allerdings keine neue Erscheinung. Im Archiv des Erzbistums München und Freising findet sich dazu ein rund 220 Jahre alter Akt.

Am 10. Dezember (!) 1800 teilte der kurfürstliche Geistliche Rat – Vorläufer des Kultusministeriums – dem Freisinger Ordinariat mit, man habe sich entschlossen, den weihnachtlichen Mitternachtsgottesdient auf 5 Uhr früh zu verlegen. Begründet wurde dies mit den „dermalig kritischen Zeiten“; denn im Zuge des Kriegs zwischen dem Reich und dem revolutionären Frankreich standen damals sowohl französische als auch kaiserliche Truppen im Land. Das Ordinariat hatte dafür zu sorgen, dass diese Anordnung umgehend per Rundschreiben an alle Dekane und Klöster ging und den Gläubigen von der Kanzel bekannt gemacht wurde.

Als im Jahr darauf die akute Kriegsgefahr vorüber war, zeigte sich, dass die aufgeklärte Re-gierung mit der Verlegung noch weitere Absichten verfolgte. Man führte nun „Gefahren für die häusliche Sicherheit“ bei nächtlicher Abwesenheit und die Beschwernisse tief verschneiter Wege an. Insbesondere aber wollte man „Gelegenheiten zu Ausschweifungen und Sünden“ beseitigen, „denen leichtsinnige Menschen besonders in Städten sich zur nächtlichen Zeit so gerne überlassen“. Deshalb sollte die Verschiebung der Christmette auf den frühen Morgen „für allezeit“ gelten.

Die Verfügung hatte immerhin ein Vierteljahrhundert Bestand. Im Oktober 1825 trat König Ludwig I. die Regierung an, der gegenüber Kirche und frommem Brauchtum ungleich aufge-schlossener war als sein Vater und Vorgänger Max I. Joseph. Unmittelbar danach wurde die traditionelle Mitternachtsmette wieder erlaubt.

Der Akt über des Freisinger Geistlichen Rats über das Verbot der Mitternachtsmette (AEM R3670) ist vollständig im Digitalen Archiv des Erzbistums einsehbar.

 

(Foto: Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Benita Berning, AEM (20. Dezember 2021). Weihnachten in außergewöhnlichen Zeiten: Heilige Nacht um 5 Uhr früh. Archive in München. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/b4rc


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