Pseudospezialistentum und Haarwasser – historischer Streit in der Münchner Dermatologie | #TagderArchive
Vor 111 Jahren stritten sich zwei Münchner Dermatologen vor Gericht. Was genau haben ein Haarwasser und eine gekränkte Ehre damit zu tun? Warum beschäftigte der Vorwurf von Pseudospezialistentum und „Pfuscher“-Konkurrenz auch den Senat der Ludwig-Maximilians-Universität München? Wie der Konflikt ausging, schildert Daniel Schneider vom Universitätsarchiv der LMU in seinem Beitrag zum BlogSlam #TagderArchive.
Albrecht Notthafft Freiherr von Weißenstein, geboren 1868 in München, studierte zuerst an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), danach in Erlangen und Würzburg. Hier promovierte und legte er schließlich die ärztliche Prüfung ab. Danach war er an verschiedenen Orten praktisch tätig, bevor er sich in München 1899 in den Fachgebieten Dermatologie und Syphilidologie habilitierte. Anschließend lehrte er als Privatdozent an der LMU. Ende 1910 erhielt er dort Titel und Rang eines außerordentlichen Professors.
Im Universitätsarchiv der LMU finden sich in seiner Personalakte unter anderem
- Flaschenetiketten,
- ein großformatiges Werbeplakat,
- eine gefaltete Flaschenschachtel und
- ein Beiheft über die Bedeutung des Haarwassers „Eutrichol“.
Eutrichol basierte auf einer Rezeptur von Dr. Constantin Wiedmann und wurde in der Münchner Luisenstraße unweit des Königsplatzes bei Dr. Walter Peters hergestellt.
Auch wenn die Reklamestücke für das Kosmetikum aus heutiger Sicht schön und kitschig wirken mögen – der Zusammenhang, in welchem sie innerhalb der Akte stehen, ist es eher nicht.
Pseudospezialistentum und „Pfuscher“-Konkurrenz für Dermatologen
Am 22. November 1910 veröffentlichte Notthafft den Artikel „Warnung vor dem Spezialfach der Dermatologie“ im „Aerztlichen Vereinsblatt für Deutschland“. Notthafft vermerkt hier, dass Dermatologen in den größeren Städten die am häufigsten vertretenen Mediziner im Verhältnis zur Zahl der Erkrankten seien. Weiter attestiert er einer großen Zahl an Hautärzten entweder eine nicht vorhandene oder nur unzureichende akademische Spezialausbildung bei gleichzeitig teils überproportional hohem Einkommen. Als Dermatologe könne man mit wenig Fachkenntnis gutes Geld machen. Er benennt beispielhaft fünf solcher „Pseudospezialisten“, wenn auch nicht namentlich, und fügt an:
„[…] Ein Vierter, der ebenfalls ganz ungenügend ausgebildet ist, lässt durch eine Fabrik einen […] Haarspiritus verkaufen, […]. Der gleiche Herr behandelte jahrelang heimlich hinter dem Rücken von Militärarzt und Direktor die akuten gonorrhoischen Affektionen [das heißt Tripper-Erkrankungen] der Schüler einer Militärschule und erzeugte […] massenhaft Komplikationen und chronisches Leiden. Geschadet hat es ihm nichts. Im Gegenteil: er ist heute ‚Garnisonsarzt‘, d. h. der Vertraute der meisten liebeskranken Leutnants.“
Albrecht Notthafft Freiherr von Weißenstein (Quelle: E-II-2593)
Ferner prangert Notthafft die „marktschreierischen Reklamen“ von medizinischen Laien, Naturheilkundigen und Friseuren an. Diese verschreiben nach unprofessioneller Untersuchung eine Massage samt Haarwasser und konstatieren nach einem Monat, „dass die Haarwurzeln schon viel gesünder seien“. Neben dieser „Pfuscher“-Konkurrenz nennt er noch andere Gründe, die zur deutlichen Verminderung der Patientenzahl und der Einnahmen für ordentlich geschulte Dermatologen führten. Dementsprechend wolle er mit seinem Artikel dazu beitragen, „junge Aerzte vor dem Ergreifen dieses Spezialfaches zu warnen“.
Privatklage wegen Beleidigung – Ehrverletzung, Brotneid und Vergleich
Dr. Constantin Wiedmann, Hautarzt in der Theresienstraße, sah sich durch den oben zitierten Auszug der Abhandlung persönlich angegriffen. Er reichte deshalb eine Privatklage wegen Beleidigung ein.
Am 25. November 1910, also nur drei Tage nach der Veröffentlichung des Artikels, sprach der Anwalt Wiedmanns, Dr. Klöpfer, bei Notthafft vor. Dieser fragte ihn, ob sich die Ausführungen im Artikel explizit auf seinen Mandanten bezögen. Notthafft erwiderte eigener Aussage zufolge:
„Ich verweigere die Namensnennung, erkläre aber ausdrücklich, dass dies nicht heissen soll, dass ich Herrn Wiedmann nicht gemeint habe.“
Albrecht Notthafft Freiherr von Weißenstein
Daraufhin soll Klöpfer erwidert haben, dass er im Falle eines Eingeständnisses Notthafft die Aufforderung zum Pistolenduell hätte übergeben müssen.
Der Beklagte veröffentlichte noch eine Stellungnahme in der übernächsten Ausgabe des „Aerztlichen Vereinsblatts“. Darin betont er, niemandes persönliche Ehre bezweifeln zu wollen. Dennoch kam es am 16. März 1911 zur Hauptverhandlung vor dem Münchner Schöffengericht. Darüber berichtete zwei Tage später die Augsburger Abendzeitung.
Demnach räumte Notthafft zu Beginn ein, dass der zitierte Auszug auf die Person Wiedmanns abziele. Der als Sachverständiger hinzugezogene Prof. Kopp wiederum sagte aus, dass es nicht einfach zu beantworten sei und auch keine Regelung dafür existiere, ob sich jemand „Spezialist“ nennen dürfe, dass es aber durchaus einige solcher unfachmännischen Pseudospezialisten gebe. Gegenüber Wiedmann sei der Vorwurf der Scharlatanerie allerdings ungerechtfertigt. Zu beanstanden sei aber, dass „ein Arzt seinen Namen für ein Haarwasser hergibt, das doch mehr oder minder Reklamezwecken dient und dem Publikum in 90 von 100 Fällen nicht den versprochenen Erfolg bietet.“ Weitere als Zeugen geladene Ärzte sahen in den Aussagen von Notthaffts Artikel lediglich einen „verächtlichen Brotneid“ und berichteten, dass sich der Beklagte auch schon anderweitig abfällig über Wiedmann geäußert habe.
Letztlich endete die Verhandlung mit einem Vergleich: Notthafft sah die gegen Wiedmann gerichteten Aussagen als unbegründet an und nahm diese bedauernd zurück. Neben den Kosten des Verfahrens musste er 300 Mark an die Unterstützungskasse für hilfsbedürftige und invalide Ärzte in München zahlen. Eine Veröffentlichung von Richtigstellungen und Abbitten in einer späteren Ausgabe des „Aerztlichen Vereinsblatts“ sowie in der „Münchener Medizinischen Wochenschrift“ kamen noch hinzu.
Beschluss des LMU-Senats zu Wiedmanns Beschwerde
Damit war die Sache allerdings noch nicht ausgestanden. Im August 1911 reichte Wiedmann eine Beschwerde über Notthafft beim Staatsministerium ein. Letzterer musste sich gegenüber dem Universitätsrektorat äußern. Er widersprach der abgedruckten Version in der „Augsburger Abendzeitung“ in vielen Punkten. Dazu legte er eine ausführliche Stellungnahme mit 19 Beilagen, darunter auch die Eutrichol-Reklame, vor.
In dieser kritisierte Notthafft, dass man in der Gerichtsverhandlung seine Argumente nicht ausreichend beachtet hätte. Zudem seien die meisten Zeugen Wiedmann nahestehend und damit parteiisch gewesen. Notthafft sah sich aufgrund des für ihn ungünstigen Prozessverlaufs genötigt, den Vergleich anzunehmen. Weiterhin brachte er das von maßgebenden Personen gestützte Argumente vor, Wiedmann habe keine Ausbildungszeit absolviert, die den Mindestforderungen der deutschen dermatologischen Hochschullehrer entsprochen hätte. Letztlich bezeichnete Notthafft die Werbung für das Haarwasser als unstatthaft, weil dort unrichtige Dinge behauptet würden, die für jeden Sachverständigen als solche erkennbar wären.
Weitere Nachforschungen und Bitten an Wiedmann Beweise vorzulegen, die seine Beschwerde über Notthafft hätten stützen können, brachten keine Veränderung der Sachlage. Der Senat der LMU beschloss im Juli 1912, dass kein Anlass „zu dienstaufsichtlichem Einschreiten“ gegen Notthafft gegeben sei. Damit konnte die Angelegenheit – samt der Haarwasser-Reklame – zu den Akten gelegt werden.
Autor: Daniel Schneider
Originaltext (Universitätsarchiv, Stück des Monats Januar 2017)
Quellen:
- UAM, E-II-2593 (Personalakte Albrecht Notthafft Freiherr von Weißenstein)
- UAM, E-XII-29 (Personalstand der Ludwig-Maximilians-Universität München, Wintersemester 1910/11)
- UAM, N-I-89, Bd. 2 (Akten der Medizinischen Fakultät für das Studienjahr 1912-1913; Lehrkörper: Professoren, Lehrbeauftragte, Berufungen, Beurlaubungen)
- Webauftritt der Familie Notthafft (http://www.notthafft.de/)
Literatur
- Bellinger, Gerhard J. / Regler-Bellinger, Brigitte: Schwabings Ainmillerstrasse und ihre bedeutendsten Anwohner: ein repräsentatives Beispiel der Münchner Stadtgeschichte von 1888 bis heute; 2. durchges. Auflage, Norderstedt 2012
- Weinert, Cornelia: Die Geschichte der Dermatologie und Venerologie in München; München 1970
Daniel Schneider, B.A., Studium der Archivwissenschaften in Potsdam. Nach diversen Zwischenstationen seit 2015 Archivar beim Universitätsarchiv München.
Ludwig-Maximilians-Universität München | Universitätsbibliothek
Abteilung Historische Sammlungen | Referat Universitätsarchiv
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1 | 80539 München
Besucheranschrift: Edmund-Rumpler-Straße 9 | 80939 München
Tel.: 089/2180-72111
Daniel.Schneider@ub.uni-muenchen.de
https://www.universitaetsarchiv.uni-muenchen.de/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
amuc Redaktion (10. März 2022). Pseudospezialistentum und Haarwasser – historischer Streit in der Münchner Dermatologie | #TagderArchive. Archive in München. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/b4rq